Isolation im Elternhaus: Polizei befreit Mann nach 30 Jahren

Vor rund zwei Wochen konnte die Bayreuther Polizei einen 43-jährigen Mann aus seinem Elternhaus befreien. Dort soll er, abgeschnitten von der Außenwelt, rund 30 Jahre lang mit seinen Eltern gelebt haben.
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Die Polizei befreite den Mann nach 30 Jahren aus seinem Elternhaus. (Symbolbild)
imago Die Polizei befreite den Mann nach 30 Jahren aus seinem Elternhaus. (Symbolbild)

Bayreuth - Mysteriöser Fall aus Bayreuth: Am 21. September befreit die Polizei einen Mann aus der Isolation, der 43-Jährige soll rund 30 Jahre zusammen mit seinen Eltern im Haus gelebt haben – allerdings vollkommen abgeschnitten von der Außenwelt.

Mittlerweile befindet sich der 43-Jährige im Bayreuther Bezirkskrankenhaus. Dort werde nun überprüft, ob der Mann psychisch krank oder geistig behindert ist. Nach seiner Grundschulzeit wurde er nicht mehr gesehen – danach war das Kind einfach nicht mehr existent. Chefarzt Michael Schüler erklärte dem "BR", dass dem Mann jegliche natürliche Sozialisierung fehle, die Jugendliche ab einem gewissen Zeitpunkt erfahren. Zuerst berichtete der "Nordbayerische Kurier" am Wochenende von dem Vorfall.

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Viele Dinge sind noch unklar: Die Ermittler stellen sich beispielsweise die Frage, wieso der Vorfall so lange unentdeckt bleiben konnte, wo doch Schulpflicht in Deutschland besteht. Nun hat die Polizei die Ermittlungen gegen die Eltern aufgenommen.

Laut Polizeisprecher Jürgen Stadter können sie sich der Körperverletzung strafbar gemacht haben. Am Dienstag berichtete der "Nordbayerische Kurier", dass der Mann kein Gefangener der Eltern war – wenn man einer Aussage der Mutter glauben schenken mag. Dafür würde auch sprechen, dass der Mann ganz normal gemeldet war.

Stadter: "Wir wissen noch nicht genau, seit wann der Mann dort ohne ständigen Kontakt zur Außenwelt war und wie konkret das aussah - ob er zum Beispiel die Möglichkeit gehabt hätte, das Anwesen zu verlassen." Der 43-Jährige sei verwahrlost gewesen, aber nicht unterernährt. Gegen die Eltern seien Ermittlungen wegen Körperverletzung durch Unterlassung und auch Freiheitsberaubung eingeleitet worden.

 

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