Irrer Prozess um die schöne Bierkönigin

NÜRNBERG/REGENSBURG Irrer Bier-Krieg in der Oberpfalz! Die kleine „Hofmark-Brauerei“ (Ausstoß: 10.000 Hektoliter jährlich) aus Loifling (Kreis Cham) hat die größte Brauerei in der Oberpfalz, „Bischofshof“ (Ausstoß knapp 200.000 Hektoliter) aus Regensburg, verklagt – und in erster Instanz gewonnen. Doch jetzt muss das Oberlandesgericht Nürnberg im Streit zwischen David und Goliath ran.
Seit 15 Jahren vergibt der Regensburger Brauerei-Gigant „Bischofshof“ an junge, hübsche Damen den Titel der „Oberpfälzer Bierkönigin“. Die tritt bei Volksfesten, Bällen und anderen öffentlichen Veranstaltungen auf. So ansehnlich die königlichen Hoheiten optisch auch sein mögen: Burkhart Cording, dem Chef der „Hofmark-Brauerei“, sind sie ein schmerzender Dorn im Auge. Der Begriff „Oberpfälzer Bierkönigin“ vermittelt nach Ansicht Cordings den Eindruck, als würde sie alle der über 70 Brauereien aus der Oberpfalz vertreten. In Wirklichkeit, so der Chef der Loiflinger Brauerei, sei sie ein alleiniges PR-Produkt von „Bischofshof“.
"Unlautere Werbung", befand das Landgericht
Er selbst weiß das aus eigener Erfahrung. Als er nämlich die Amtsträgerin für einen Auftritt auf dem Chamer Altstadtfest buchen wollte, erhielt er eine Absage. Die Großbrauerei will von einem Wettbewerbsverstoß nichts wissen. Die von ihr in den bierseligen Adelsstand erhobenen Damen seien eindeutig als Repräsentantinnen von „Bischofshof“ erkennbar. Von Irreführung des Publikums oder Wettbewerbsnachteilen konkurrierender Brauereien könne nicht die Rede sein.
Das Regensburger Landgericht hat sich in der ersten Prozessrunde eindeutig auf die Seite der kleinen Brauerei gestellt. „Unlautere Werbung“ sei die Titelvergabe, entschieden die Richter – und untersagten der „Bischofshof“-Brauerei eine weitere Titelvergabe. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hat der Regensburger Gerstensaft-Produzent Konsequenzen gezogen. Die neue Regentin, die mittels einer Internet-Wahl auserkoren wurde, wird nur noch „Bischofshof Bierkönigin“ heißen.
Der Name der frisch gewählten Königin wird am Sonntag auf der Regensburger Dult bekannt gegeben – zwei Tage vor der Verhandlung beim Nürnberger Oberlandesgericht.