Irre! Strafzettel wegen Club-Aufkleber
Knöllchen grotesk: Ein FCN-Sticker kann zur Ordnungswidrigkeit werden. Nürnberger Fan muss zehn Euro blechen. Droht beim nächsten Heimspiel das große Strafzettel-Chaos?
NÜRNBERG Manchmal braucht die Staatsmacht keinen großen Anlass, um tätig zu werden. Manchmal genügt schon ein unschuldiger Mini-Aufkleber! Dann spürt der Bürger den langen, mächtigen Kugelschreiber des Gesetzes – und hat prompt eine „Verwarnung mit Zahlungsaufforderung“ an seinem Auto hängen. Kostenpunkt: zehn Euro.
Der irre Fall: Als Thomas Schuberth am Morgen zu seinem Auto ging, dachte er: „Das kann nicht wahr sein!“ Vorsichtig schaute er sich erst einmal nach einer versteckten Kamera um. Denn an seinem ordnungsgemäß in Nürnberg-Schoppershof abgestellten Ford klebte eine Verwarnung des Polizeipräsidiums Mittelfranken.
"Kennzeichen in keinem ordnungsgemäßen Zustand"
„FCN-Aufkleber“ stand da bei „Tatbestandskonkretisierung“. Thomas Schuberth hatte einen kleinen Club-Sticker auf seinem hinteren Kennzeichen kleben – im Ring, den die zwölf Europäischen Sterne bilden. Das Kennzeichen war nach wie vor einwandfrei zu lesen. „Der klebte da nur aus ästhetischen Gründen“, sagt Thomas Schuberth. „Und aus Liebe zum Club!“ Trotzdem hatte er die Ordnungswidrigkeit „Kfz in Betrieb genommen, obwohl das Kennzeichen in keinem ordnungsgemäßen Zustand ist“ begangen. Unwissentlich. Wie im Großraum wohl ein paar tausend andere Club-Fans auch.
Das könnte nun bizarre Folgen haben, wie Rechtsanwalt Thomas Mähner weiß: „Wenn die Polizei da konsequent ist, dann muss jeder, der einen solchen Club-Aufkleber auf seinem Kennzeichen hat, eine derartige Verwarnung bekommen.“ Droht also beim nächsten Club-Spiel das große Strafzettel-Chaos?
Denn außer dem Zulassungsstempel und der TÜV-Plakette hat auf einem Kennzeichen kein weiterer Aufkleber etwas verloren, sagt Polizeisprecher Peter Grösch. „Wenn ein Polizist so etwas sieht, muss er nach dem Bußgeldkatalog vorgehen. Das kostet dann eben zehn Euro.“
Die zahlte Thomas Schuberth auf der nächsten Polizeiwache. Dort sorgte der Strafzettel für Erheiterung: „Sogar der Beamte vor Ort musste ob des Eifers der Kollegen schmunzeln“, sagt Schuberth. Ausstellungszeitpunkt der Verwarnung: 3.13 Uhr...
M. Mai