Inzest-Prozess: Staatsanwaltschaft geht in Revision

Im Inzest -Fall von Willmersbach ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - nach dem milden Urteil wollen jetzt Staatsanwaltschaft und Nebenkläger in Revision gehen.
von  Abendzeitung
Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner Tochter geschlafen, nun wurde ein 69 Jahre alter Rentner aus Bayern deswegen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt - die Bilder des Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg.
Er hat über Jahrzehnte hinweg mit seiner Tochter geschlafen, nun wurde ein 69 Jahre alter Rentner aus Bayern deswegen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt - die Bilder des Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg. © dpa

Im Inzest -Fall von Willmersbach ist das letzte Wort noch nicht gesprochen - Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen gegen das milde Urteil in Revision gehen.

Nürnberg – Im Nürnberger Inzest-Prozess ist auch nach dem überraschend milden Urteil vom Montag das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwältin der Nebenklage kündigten am Dienstag an, gegen den Richterspruch Revision einzulegen. Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Je nachdem, wie der BGH entscheidet, könnte es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen.

Die 2. Strafkammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den 69 Jahre alten Angeklagten am Montag wegen Inzests in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht war damit sogar noch unter der von der Verteidigung geforderten Strafe von fünf Jahren geblieben. Staatsanwaltschaft und die Anwältin der 46 Jahre alten Tochter des Angeklagten hatten 14 Jahre Haft gefordert. Die Tochter hatte ihren Vater beschuldigt, sie mehr als 30 Jahre lange zwei- bis dreimal die Woche vergewaltigt zu haben.

Der Rentner hatte dies abgestritten und stets von einvernehmlichen Sex mit seiner Tochter gesprochen. Das Gericht hatte den früheren Gleisbauarbeiter vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, da die Aussage der Tochter in wesentlichen Punkten unglaubwürdig sei. Sie habe den Fall „von Aussage zu Aussage immer mehr dramatisiert“.

 

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