Internet-Experte im AZ-Interview: Bräustüberl vs. Google - das ist längst überfällig

Das sagt ein Internet-Experte zur Google-Klage des Bräustüberl-Wirts. Er erklärt in der AZ, was Algorithmen sind, wie perfide Tech-Firmen vorgehen und warum ein Leben offline auch keine Lösung ist.
von  Interview: Ruth Schormann
Hält die Klage für dringend notwendig: Internet-Experte Thomas Köhler aus Rottach-Egern.
Hält die Klage für dringend notwendig: Internet-Experte Thomas Köhler aus Rottach-Egern. © privat

München/Tegernsee - Thomas R. Köhler (50) aus Rottach-Egern ist Digitalisierungsexperte, Autor und Coach.

AZ: Herr Köhler, der Wirt vom Tegernseer Bräustüberl will Google wegen falscher Zeitangaben verklagen. Wie finden Sie das?
Thomas R. Köhler: Es ist längst überfällig, dass wir eine Diskussion über die Verantwortlichkeit von Algorithmen führen. Wir sind alle von Entscheidungen, die der Computer trifft, betroffen. Wir müssen endlich feststellen können, wie und auf welcher Basis diese Entscheidungen getroffen werden. Das Problem besteht seit Jahren, und nun gerät endlich ein Fall an die Öffentlichkeit, weil der Bräustüberl-Wirt es wirklich ernst meint und sagt, so geht's nicht. Das war längst überfällig.

Solche Fälle gab es schon?
In der Vergangenheit haben es die meisten, die davon betroffen waren, gar nicht bemerkt. Da werden beispielsweise Dinge nicht angezeigt, solche Fälle gibt es bewiesenermaßen.

Wie meinen Sie das?
Sie haben im Internet nach einem Hotel geschaut und nur ein teures Angebot bekommen, weil sie das falsche Gerät benutzt haben. Oder Sie konnten nicht in die USA einreisen, weil Sie auf Twitter was Blödes gepostet haben. Ich würde behaupten, dass die meisten von uns, die Internetnutzer sind, in irgendeiner Weise schon Nachteile durch Algorithmen erfahren oder dadurch zumindest Fehlinformationen bekommen haben.

Sie haben gerade die Algorithmen angesprochen, die ja auch für die Stoß- und Wartezeitenangaben des Bräustüberls verantwortlich sind. Sagt jedenfalls Google. Aber was hat es mit diesen Algorithmen genau auf sich? Grundsätzlich ist ein Algorithmus nichts anderes als eine Menge von Programmanweisungen, die in Abhängigkeit von Dingen, die man eingibt oder ausliest, andere Dinge auswirft oder anzeigt.

Hält die Klage für dringend notwendig: Internet-Experte Thomas Köhler aus Rottach-Egern.
Hält die Klage für dringend notwendig: Internet-Experte Thomas Köhler aus Rottach-Egern. © privat

"Wie kommt ein Programm zu einer Schlussfolgerung?"

Und diese Algorithmen bestimmen unser Leben?
In vielen Fällen, ja. Wenn Sie ein Auto mit Abstandstempomat haben, dann fährt quasi der Algorithmus durch die Gegend – und Sie müssen darauf vertrauen, dass der seinen Job richtig macht. Genauso müssen Sie auf einen Algorithmus vertrauen, wenn Sie im Internet etwas suchen. Das Problem ist: Diese Algorithmen sind inzwischen so kompliziert, dass sogar die Entwickler selber sie nicht mehr vollständig verstehen. Vor allem, wenn es um Künstliche Intelligenz geht, wo wir mittlerweile nicht mehr wissen: Wie kommt ein Programm zu einer bestimmten Schlussfolgerung? Das müssen wir aber wissen, weil letztendlich kann sich ein Anbieter dann ja aus der Verantwortung ziehen, wie jetzt im Fall Google und Bräustüberl, und sagen, "Das war der Algorithmus, damit haben wir nichts zu tun".

Ist das überhaupt erlaubt, etwas zu nutzen, von dem ich selbst nicht weiß, wie es funktioniert oder nicht?
Ich beschäftige mich seit über zehn Jahren mit Technologiefirmen und deren Vorgehensweisen. Wir sehen dabei stets das gleiche Muster: Sie haben immer wieder teils revolutionäre technische Neuerungen, die sie ungefragt auf ihre Anwender ausschütten, also auf jeden von uns, denn jeder ist ja Google-Anwender letztendlich. Und immer erst dann, wenn es öffentlichen Widerstand gegen eine Neuerung gibt, besinnt man sich und sagt, "Wir müssen was ändern. So geht es doch nicht". Beispiele dafür sind die von Facebook angekündigte Gesichtserkennung oder das Vorhaben von Mobilfunkanbieter Telefónica, die Bewegungsdaten von Handynutzern anonymisiert weiterzuverkaufen. Da gab es Proteste, dann hat man es zurückgestellt und auf kleinerer Flamme weitergekocht.

Also muss es immer erst öffentlichen Widerstand geben?
Das ist letztendlich die einzige Chance, die wir haben, weil sich diese Technologiekonzerne nicht immer um Recht und Gesetz und Verantwortung kümmern. Die machen einfach – bis sie an Grenzen stoßen.

Welche Möglichkeiten gibt es für kleinere Geschäftsleute, die falsche Google-Angaben oder falsche Behauptungen im Netz entdeckt haben?
So eine Klage kostet ja im schlimmsten Fall Tausende Euro. Zunächst mal muss man feststellen, woher die falschen Angaben kommen. Urheber ist nicht immer ein Programm von einer Plattform, sondern vielfach sind das Angaben von Dritten, etwa von der Konkurrenz. Das ist bei Urlaubshotels häufig, dass sie sich selbst von Agenturen besonders gute Bewertungen schreiben lassen und die Konkurrenz schreibt denen negative. Hier kann man sich immer noch, wenn es eine offenkundige Falschbehauptung ist, an den Betreiber der Plattform wenden und sagen, bitte korrigiert das, das stimmt nicht.

Die AZ hat bereits ausführlich berichtet.
Die AZ hat bereits ausführlich berichtet. © AZ

Das häufigste Problem: "Man wird verwechselt"

Welche Tipps haben Sie sonst noch für Geschäftsleute oder Selbstständige im Netz?
Meines Erachtens ist das häufigste Problem, dass man verwechselt wird. Deswegen der alte Rat: Wenn es eine neue Social-Media-Plattform gibt, sollte man schauen, dass man mit seinem Namen da ist, dann ist der schon mal besetzt und jemand der danach sucht, wird nicht aus Versehen zu jemand anderem geleitet.

Und in hartnäckigen Fällen?
Da wird man tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen müssen, wie im Bräustüberl-Fall. Die Technologie-Firmen tun natürlich auch alles, damit sie es demjenigen schwer machen, wie hier, wenn sie jetzt auf die USA verweisen. Da ist aber dann auch die Politik in der Verantwortung.

Das Münchner Landgericht könnte nun, wie die AZ bereits berichtet hat, entscheiden, dass man die Klage auch in Deutschland einreichen kann und eine Niederlassung der Firma diese annehmen muss.
Da können wir nur hoffen, dass das Gericht Vernunft walten lässt und das in Deutschland zulässt.

Ist die einfachste Lösung nicht, komplett aufs Internet zu verzichten?
Ganz klar, nein. Denn wenn Sie aus dem Netz gehen und sich zurückziehen, sind Sie ja immer noch Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Und: Selbst wenn Sie jetzt Weinbauer in der Toskana werden, sind Sie am Ende des Tages drauf angewiesen, dass Ihren Wein jemand kauft. Und dann sollten Sie tunlichtst im Auge behalten, was über Ihren Wein geredet wird, wie er bewertet wird, was jemand dazu sagt. Das können Sie gar nicht verhindern, nur kanalisieren und sich wehren, wenn Sie von Dritten oder – wie im Fall des Bräustüberls – irgendwelchen Programmen ungerecht behandelt werden.

Der aktuelle Stand in Sachen Bräustüberl

Nach mehren Medienberichten, unter anderem in der AZ, waren die Google-Angaben über Warte- und Stoßzeiten im Tegernseer Bräustüberl verschwunden. Wirt Peter Hubert sagte der AZ, er wolle den Gerichtsweg trotzdem weiter beschreiten. Es gebe keine Garantie, dass die Angabe dauerhaft nicht mehr auftauche. Auch Google meldete sich dann Anfang der Woche doch zu Wort. "Wir werden den Fall untersuchen, um Google Maps weiter zu verbessern", hieß es.

Lesen Sie hier: Warum das Tegernseer Bräustüberl Google verklagt

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