Insolvenzverwalter: Falsche Proben-Zuordnung bei Sieber

Geretsried – Die Schließung der Großmetzgerei Sieber im oberbayerischen Geretsried ist nach Angaben des Insolvenzverwalters auf eine falsche Zuordnung einer Lebensmittelprobe zurückzuführen. Die gesundheitsgefährdenden Listerien seien nicht im Betrieb, sondern im Werksverkauf festgestellt worden, teilte der Insolvenzverwalter Josef Hingerl am Donnerstag mit. Dort gelten aber andere Grenzwerte.
Hingerl erläuterte, dass bei Produkten, die den Herstellungsbetrieb noch nicht verlassen haben, keine Listerien festgestellt werden dürfen. Im Einzelhandel, und dazu zählt laut Insolvenzverwalter auch der Werksverkauf, gelte ein Grenzwert von 100 kolonienbildenden Einheiten pro Gramm (kbE/g). Bei der Probe am 20. Mai sei ein Wert von unter 10 kbE/g festgestellt worden. Diese Probe hätte nicht zu einer Schließung führen dürfen, betonte Hingerl.
Sieber ist inzwischen geschlossen, alle Mitarbeiter wurden entlassen. Hingerl bereitet eine Klage über zehn Millionen Euro vor. Die Gläubiger sollen darüber am 12. November abstimmen.
Sieber-Anwalt: Freistaat hat rechtswidrigen Bescheid erlassen
Ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums wies die Vorwürfe zurück. Zum Schutz der Verbraucher würden für Betriebe auch einschneidende Maßnahmen ergriffen, wenn sie rechtlich zulässig und erforderlich sind.
Nach den Erkenntnissen des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lägen derzeit 23 Listeria-monocytogenes-Isolate aus Produkten der Firma Sieber vor.