Innenminister: PAG-Reform soll Missverständnisse ausräumen

München (dpa/lby) - Von der angekündigten Korrektur und Präzisierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) erhofft sich Innenminister Joachim Herrmann mehr Verständnis in der Bevölkerung. "Wir wollen Missverständnisse ausräumen.
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Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, steht neben einem Wahlplakat der CSU. Foto: Peter Kneffel/Archiv
dpa Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, steht neben einem Wahlplakat der CSU. Foto: Peter Kneffel/Archiv

München (dpa/lby) - Von der angekündigten Korrektur und Präzisierung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) erhofft sich Innenminister Joachim Herrmann mehr Verständnis in der Bevölkerung. "Wir wollen Missverständnisse ausräumen. Was mir wichtig ist: Es muss klarer ersichtlich sein, dass in vielen Fällen ein Richtervorbehalt greift und in welchen Situationen ein Rechtsanwalt beigeordnet werden muss", sagte der CSU-Politiker dem "Münchner Merkur" (Mittwoch).

Auch bei dem schon zur Einführung massiv kritisierten Begriff der "drohenden Gefahr" gibt sich Herrmann gesprächsbereit. Die Gefahrenkategorie gebe es auch in dem nordrhein-westfälischen Polizeigesetz, jedoch seien die Tatbestände dort enger beschrieben. "Das werden wir uns genau ansehen. Niemand bricht sich einen Zacken aus der Krone, wenn wir uns diese Korrekturen vornehmen", sagte er.

Bis Mitte des Jahres will eine eingesetzte Expertenkommission das nach wie vor hoch umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz überprüfen und einen Bericht vorlegen. Das Gremium prüft die Neuregelungen auf Praxistauglichkeit und Anwendbarkeit. Rechtlich werden sie vom Bundesverfassungsgericht und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft.

2018 waren in München und in anderen Städten Zehntausende Menschen gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße gegangen. Ein zentraler Kritikpunkt ist, dass bei vielen polizeilichen Befugnissen die Eingriffsschwelle deutlich gesenkt wurde. Online-Durchsuchungen von Computern etwa oder elektronische Fußfesseln sind nun schon bei einer "drohenden" und nicht erst bei einer konkreten Gefahr möglich - wenn ein Richter zustimmt.

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