Innenminister: "Nicht vergessen: Gasse bilden!"
München - Bevor in wenigen Tagen auch die bayerischen Sommerferien beginnen, wollen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und der ADAC den Autofahrern noch einmal einhämmern, was mit "Rettungsgasse" gemeint ist. Nach dem folgenschweren Busunglück Anfang Juli bei Hof mit 18 Toten waren Beschwerden über die Behinderung der Rettungskräfte laut geworden (AZ berichtete). Eigentlich ist die Botschaft ganz einfach: Kommt es auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen zum Stau, worunter auch Dahinschleichen in Schrittgeschwindigkeit zu verstehen ist, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Dabei gilt für die jeweiligen Fahrspuren die Regel: "Eins links, Zwei rechts", auf dreispurigen Autobahnen "eins links, zwei rechts" und auf vierspurigen Schnellstraßen "eins links, drei rechts".
Das ist keine freiwillige Freundlichkeit, sondern steht seit dem 1. Januar 2017 klar in der Straßenverkehrsordnung. Mit mehrsprachigen Informationsflyer, Videospot, Radiodurchsagen und bald 200 Bannern auf Autobahnbrücken sollen Reisende in Bayern zur Urlaubszeit daran erinnert werden, sagte Herrmann am Donnerstag in München.
Verstöße kosten bislang nur 20 Euro
Unter dem Eindruck des Busunglücks in Oberfranken soll der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Rettungsgassen-Vorschriften verschärft werden. Bisher werden Behinderungen von Polizei- und Rettungsfahrzeugen nur mit 20 Euro geahndet. Dieser Bußgeldrahmen soll verzehnfacht werden. Wird ein Einsatzfahrzeug behindert oder gefährdet, werden 240 bis 280 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig.
Ende September soll die Vorlage im Bundesrat behandelt werden, kündigte Herrmann an. Mit Abkassieren müssen Autofahrer, die sich nicht an die Rettungsgassen-Vorgaben halten, besonders dann rechnen, wenn gar kein Unfall passiert ist. Denn nur dann habe die Polizei die Zeit, "erzieherisch" tätig zu werden, so der Minister.