Innenminister kündigt Überprüfung von Integrationsgesetz an
München (dpa/lby) - Nach dem deutlichen Urteil des bayerischen Verfassungsgerichtshofs will Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das umstrittene Integrationsgesetz auf den Prüfstand stellen lassen. Die Entscheidung werde nun detailliert ausgewertet und die verbliebenen Beanstandungen des Gerichts analysiert, sagte er am Dienstag in München. Zuvor hatten Bayerns oberste Richter das 2016 von der damaligen CSU-Alleinregierung im Landtag beschlossene Gesetz in Teilen als verfassungswidrig eingestuft.
Verfassungswidrig ist danach unter anderem eine Verpflichtung für Migranten, an einem "Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung" teilzunehmen, wenn jemand die Ablehnung bestimmter Regeln, Prinzipien und Werte zum Ausdruck bringt. Dies verstößt laut Gericht gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit. Verfassungswidrig ist auch eine Bestimmung, wonach Rundfunkanstalten "einen Beitrag zur Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur leisten" sollen - das verletzt unter anderem die Rundfunkfreiheit.
Herrmann betonte dagegen, dass der Grundgedanke des Gesetzes mit der Verfassung vereinbar sei: "Die Verfassungsrichter haben das Konzept der Leitkultur bestätigt." Auch das Ziel einer Integrationspflicht sei mit der Landesverfassung vereinbar. Damit bleibe der von SPD und Grünen in ihren Klagen angegriffene Grundsatz des "Förderns und Forderns" unangetastet.
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