Innenminister hat keine Einwände gegen das umstrittene Jodl-Grab

Keine rechtliche Grundlage, kein Handlungsbedarf, für erledigt erklärt: Das Innenministerium hat gegen das umstrittene Jodl-Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee keine Einwände.
von  Helmut Reister
2015 hat das Grab auf der Fraueninsel noch so ausgesehen.
2015 hat das Grab auf der Fraueninsel noch so ausgesehen. © dpa

Chiemsee - Nach der Sitzung des Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag hatte der Münchner Aktionskünstler Wolfgang P. Kastner positive Signale bei der Behandlung seiner Eingabe wahrgenommen. Jetzt machte das Innenministerium seine Hoffnung auf Entfernung des Grabsteins zunichte.

"Kein Anhaltspunkt für eine strafrechtliche Relevanz"

In der Stellungnahme des Ministeriums an den Petitionsausschuss wird darauf hingewiesen, dass die Schriftzüge auf dem Grabstein – der Name Jodl, sein militärischer Rang bei den Nazis, sein Geburts- und Hinrichtungsdatum – mittlerweile durch Thujen verdeckt seien.

"Dieses Erscheinungsbild", heißt es in der Stellungnahme, "lässt weder ein Ehrenmal erkennen, das in unangemessener und rechtswidriger Weise die Rolle Alfred Jodls verklären würde noch bietet es einen Anhaltspunkt für eine strafrechtliche Relevanz im Sinne einer Verharmlosung."

Kastner, der den Grabstein für ein völlig inakzeptables Denkmal hält, weist auf das Urteil gegen die Nazi-Kriegsverbrecher hin. Vor rund 75 Jahren ordnete der Internationale Militärgerichtshof an, dass die Asche der hingerichteten Nazis in einem Nebenfluss der Isar verstreut wurden.

Der Grund: Einen Platz für Erinnerung sollte es nicht geben. Generaloberst a.D. Alfred Jodl ist die Ausnahme.

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