Infektionsschutzgesetz: Gesetzesänderung für Stichwahlen

So schnell geht es sonst nie: Am Mittwoch will der Landtag im Eiltempo ein neues Infektionsschutzgesetz verabschieden. Es gibt aber, sozusagen auf den letzten Metern, noch einige Ergänzungen.
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Abgeordnete sitzen im bayerischen Landtag während einer Plenarsitzung. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild
dpa Abgeordnete sitzen im bayerischen Landtag während einer Plenarsitzung. Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus soll an diesem Mittwoch ein neues bayerisches Infektionsschutzgesetz im Landtag beschlossen werden - nun hat der Entwurf eine entscheidende Hürde genommen. Der Gesundheitsausschuss des Landtags billigte die Gesetzespläne am Montag, und zwar einstimmig, wie der Ausschussvorsitzende Bernhard Seidenath (CSU) mitteilte.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung deutlich umfassendere Befugnisse im Kampf gegen die Corona-Krise bekommen soll: Sie kann dann einen "Gesundheitsnotstand" ausrufen. Beschlagnahmungen von medizinischem Material und der Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal werden dann erleichtert.

Hinzu kommt nun noch eine spezielle gesetzliche Regelung, um die Kommunal-Stichwahlen am kommenden Sonntag, die wegen der Coronakrise nur per Briefwahl durchgeführt werden, hundertprozentig rechtssicher zu machen. Dies wird nun mit einer Ergänzung im entsprechenden Gesetz explizit klargestellt, und zwar mit folgender Begründung: Dem verfassungsrechtlich verbürgten Wahlrecht könne "mit der Durchführung der Stichwahlen als ausschließliche Briefwahl unter Berücksichtigung der zwingend notwendigen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen Rechnung getragen werden". Die Gesundheitssicherheit der Bevölkerung sei vorrangig, wird betont. Geeignete Alternativen gebe es keine.

Und es gibt im Infektionsschutzgesetz noch eine weitere Änderung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Staatsregierung: So wird nun explizit darauf verwiesen, dass bei Maßnahmen der Behörden bei einem "Gesundheitsnotstand" die "besondere Stellung" der Angehörigen des Roten Kreuzes und anderer Hilfsgesellschaften unberührt bleibe.

"Bayern ist gut gerüstet für den gemeinsamen Kampf gegen das Coronavirus", sagte Seidenath. Mit dem Infektionsschutzgesetz sorge man dafür, dass das auch bei einer sich zuspitzenden Situation so bleibe. "Denn wenn nötig müssen wir in der Lage sein, alles an medizinischem Material und Personal schnellstmöglich zur Verfügung zu haben." Hier zögen alle Landtagsfraktionen gemeinsam an einem Strang.

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