In Oberbayern wird der Biber gejagt

Der Nager ist streng geschützt. Doch im Landkreis Rosenheim richtet er so große Schäden an, dass sich ein Landwirt nicht mehr zu helfen weiß - mit Folgen.
Ruth Schormann
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Der Biber sorgt in Oberbayern für Ärger.
Der Biber sorgt in Oberbayern für Ärger. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Rosenheim - Hier in der Au ist der Biber ja gern gelitten", sagt Landwirt Peter Bartl aus dem Inntal im Landkreis Rosenheim. "Aber er vermehrt sich wie der Teufel, weil er keine natürlichen Feinde hat, und in den letzten Jahren hat er sich den Entwässerungsgraben auserkoren", schildert er. Ohne den "saufen wir ab", wird Bartl deutlich. Den Entwässerungsgraben, so schildert es Bartl, verstopft der Biber mithilfe von Maishalmen aus seinen Feldern.

Deswegen hat der Landwirt, der betont, nichts gegen den Biber zu haben, sogar einen Knallkörper installiert, um die Tiere zu erschrecken. "Ich wusste mir nicht anders zu helfen", sagt Bartl. Prompt gab es eine Anzeige - die Staatsanwaltschaft Traunstein aber hat das Ermittlungsverfahren eingestellt und die Sache an die Untere Naturschutzbehörde beim Rosenheimer Landratsamt übergeben.

Für den Knallkörper gibt es jetzt ein Bußgeld

Auf Anfrage der AZ teilt es am Freitag mit, bei der Abschreckungsanlage handle es sich um eine Ordnungswidrigkeit. "Nach § 4B der Artenschutzverordnung ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten (wie dem Biber, der nicht dem Jagdrecht unterliegt) mit akustischen Waffen nachzustellen." Wie hoch das entsprechende Bußgeld ausfallen wird, sei noch nicht bekannt. "Das war nichts Gefährliches, alles frei verkäuflich", sagt Bartl dazu.

Der Biber ist eine EU-weit streng geschützte Art. Wie das Landratsamt Rosenheim, an dem die Untere Naturschutzbehörde (uNB) angesiedelt ist, der AZ weiter mitteilt, ist nicht nur der lebende Biber, sondern auch das tote Tier, seine Baue und die Dämme, welche die Baue schützen, geschützt.

Bei Problemen: Naturschutzbehörde einschalten!

Michael Fischer, Sprecher am Rosenheimer Landratsamt, appelliert daher: "Wir raten jedem Bürger, welcher Probleme mit dem Biber hat, sich an die zuständigen Naturschutzbehörden zu wenden. Wenn eine Lösung durch präventive Maßnahmen nicht möglich ist, kann ein Abfang notwendig werden. Die uNB entscheidet über die Entnahme des Bibers."

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Und genau das hat die Behörde im Flintsbacher Fall von Peter Bartl getan. Eine Biberdammhochburg mitten im Entwässerungsgraben, das geht nicht. Fischer spricht von starken Flurschäden und Ufereinbrüchen des Grabens. "Auch zumutbare, präventive Maßnahmen haben nicht zu einer Besserung geführt. Um die Sicherheit der angrenzenden Verkehrswege weiterhin zu gewährleisten, wurde der Abfang bewilligt", sagt Fischer.

Ärger mit dem Biber gibt es schon lange

Bleibt Bartl in einem der Löcher, die der fleißig grabende Biber auf den Wegen und Feldern verursacht, mit dem Bulldog stecken, fragt er sich: "Wer zahlt mir das denn dann?" Sicher würde ein Städter, der im vierten Stock wohne, das anders beurteilen, "als wir auf dem Land, die die Arbeit haben und vor Ort sind", sagt der Landwirt. Dass der Biber geschützt sei, sei schön "für die, die keinen Schaden dadurch haben". 

"Seit Jahrzehnten" habe man Ärger mit den einst zur Arterhaltung ausgesetzten Nagern. Bartl ist jedenfalls "heilfroh", dass der Biber an dieser Stelle in der Nähe seiner Maisfelder bei Flintsbach nun entnommen wird. Sechs Tiere haben Jäger bislang getötet, ein bis zwei halten sich laut Fischer noch in dem Graben auf.

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2 Kommentare
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  • gast100 am 27.11.2021 10:09 Uhr / Bewertung:

    Warum nicht umsiedeln?

  • rgdzeb am 27.11.2021 14:28 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von gast100

    wohin ? Keiner will Bieber für der Tür haben.

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