In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen: Alkoholverbot!

Pöbeleien, Randale, Vandalismus: Die VAG greift jetzt durch. Was halten Sie von der neuen Regelung?
NÜRNBERG Schluss mit lustig! Ab 1. Januar steigen nicht nur die Fahrpreise. Im neuen Jahr gilt in den Bussen, Bahnen und Bahnhöfen der VAG auch ein absolutes Alkoholverbot! „Wir kommen damit einem Wunsch unserer Kunden nach“, so VAG-Sprecherin Stefanie Heumann. In einer Fahrgastbefragung hat sich eine große Mehrheit dafür ausgesprochen, dass künftig in den Fahrzeugen kein Alkohol mehr konsumiert wird. Diese Regelung gilt auch für Fürth.
Hintergrund waren Beschwerden über Pöbeleien und die Zunahme von Vandalismus und Randale. Ab Jahresbeginn werden Plakate auf das Verbot aufmerksam machen. In der ersten Phase geht es der VAG darum, die Fahrgäste zu informieren. Erst später wird über Bußgelder und Kontrollen nachgedacht.
Essen bleibt erlaubt - mit Einschränkungen
Heißt: „Wenn der Fahrer einen Fahrgast dabei erwischt, wie er eine Flasche Bier trinkt, dann wird er ihn zunächst darauf hinweisen, das zu unterlassen. Macht der es nicht, kann er ihn aus dem Fahrzeug verweisen“, erläutert die Sprecherin. Das Verbot, alkoholische Getränke zu konsumieren, gilt übrigens auch für die U-Bahnhöfe und die Verteilergeschosse! Die Geschäfte dort dürfen zwar weiter Alkohol verkaufen. Die Kunden dürfen den Schnaps oder das Bier dort jedoch nicht trinken.
„Es geht nicht darum, Fahrgäste, die etwas getrunken haben, von der Beförderung auszuschließen“, stellt VAG-Vertriebsboss Thomas Dahlmann-Resing klar. „Jeder, der bei einer Feier, im Restaurant oder auf dem Volksfest Alkohol getrunken hat, kann selbstverständlich weiterhin mit der VAG nach Hause fahren. Voraussetzung ist aber, wie bisher auch, dass sich diese Fahrgäste so benehmen, dass sich andere Kunden nicht belästigt fühlen.“
Der Konsum alkoholfreier Getränke und das Essen sind in den Bahnhöfen und Fahrzeugen weiterhin erlaubt. Die Fahrgäste sollten aber auf Speisen verzichten, die stark riechen oder tropfen. Im Klartext: Eine Breze ist in Ordnung, ein Döner jedoch nicht.
Bei der Bahn im Verkehrsverbund VGN ist nicht an ein Alkoholverbot gedacht, so eine Sprecherin. Im Gegenteil: In den Regionalzügen wird Bier verkauft. Auch die Glühweinfahrten der VAG sind ausgenommen. Das Verbot gilt nur für Linienfahrzeuge! mir