Immer mehr Kinderpornos auf Smartphones von Schülern

"Es ist ein Kampf gegen Windmühlen" sagt die Polizei zu immer mehr kinderpornografischen Inhalten auf den Telefonen von Schülern.
von  Sandra Löw
2015 hat die Polizei sowohl im Landkreis Landshut als auch niederbayernweit am häufigsten wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte auf Handys von Kindern und Jugendlichen ermittelt. Auch 2018 haben diese Delikte wieder zugenommen. Außerdem geht die Polizei von einer hohen Dunkelziffer in diesem Bereich aus.
2015 hat die Polizei sowohl im Landkreis Landshut als auch niederbayernweit am häufigsten wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte auf Handys von Kindern und Jugendlichen ermittelt. Auch 2018 haben diese Delikte wieder zugenommen. Außerdem geht die Polizei von einer hohen Dunkelziffer in diesem Bereich aus. © AZ/Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern

Landshut - Kinderpornos auf dem Smartphone einer Zwölfjährigen, weitergeleitet über einen gängigen Messenger-Dienst im Klassenchat – dieser Fall am Gymnasium Ergolding im November 2019 ist mittlerweile an vielen anderen Schulen Alltag. Um die Eltern als Hauptverantwortliche für die Inhalte auf den Handys, aber auch die Kinder zu sensibilisieren, setzen Polizei und Schulen verstärkt auf Prävention.

"Wenn so ein Schweinkram in Klassenchatgruppen ausgetauscht wird, passiert das zwar nicht immer während der Schulzeit, hat aber Auswirkungen auf die Schule. Deswegen bin ich als Schulleiter verpflichtet, das einzudämmen", stellt der Schulleiter des Ergoldinger Gymnasiums, Klaus Wegmann, klar. Das bedeutet, die betroffenen Eltern und der Elternbeirat werden informiert, ebenso die Polizei. "Das hat eine abschreckende Wirkung auf die anderen Schüler", hofft der Schulleiter.

"Es ist ein Kampf gegen Windmühlen"

Ganz gezielt setzen Wegmann und das Kollegium seit etwa drei Jahren auf verschiedene Präventionsmaßnahmen zum Thema Digitalisierung und Umgang mit sozialen Netzwerken. Regelmäßig werden Elternbriefe verschickt, Fortbildungen für Lehrer und Vorträge für Eltern sowie Kurse für Schüler mit Präventionsbeauftragten der Polizei veranstaltet. "Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, aber nur gemeinsam können wir das Problem eindämmen", sagt Klaus Wegmann.

In der Pflicht sieht nicht nur der Schulleiter die Eltern. "Vielen Eltern ist das gar nicht bewusst, dass sich die strafrechtlichen Ermittlungen der Kriminalpolizei – zunächst – gegen denjenigen richten, der den Handyvertrag geschlossen hat", betont der Landshuter Kripo-Chef Werner Mendler. Und das sind bei Minderjährigen in der Regel die Eltern.

2015 hat die Polizei sowohl im Landkreis Landshut als auch niederbayernweit am häufigsten wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte auf Handys von Kindern und Jugendlichen ermittelt. Auch 2018 haben diese Delikte wieder zugenommen. Außerdem geht die Polizei von einer hohen Dunkelziffer in diesem Bereich aus.
2015 hat die Polizei sowohl im Landkreis Landshut als auch niederbayernweit am häufigsten wegen der Verbreitung pornografischer Inhalte auf Handys von Kindern und Jugendlichen ermittelt. Auch 2018 haben diese Delikte wieder zugenommen. Außerdem geht die Polizei von einer hohen Dunkelziffer in diesem Bereich aus. © AZ/Quelle: Polizeipräsidium Niederbayern

Allein der Besitz oder das Verbreiten von kinderpornografischen Darstellungen ist strafbar. Wenn festgestellt wird, dass unter einer bestimmten Handynummer kinderpornografische Darstellungen empfangen oder gesendet wurden, richten sich die Ermittlungen gegen den Anschlussinhaber. "Das gibt dann oft lange Gesichter, wenn wir an der Tür klingeln mit einem Durchsuchungsbeschluss", berichtet der Kripo-Chef aus der Praxis.

Die Eröffnung strafrechtlicher Ermittlungen kann fatale Folgen auslösen. Neben familiären oder Problemen in der Beziehung kann dies zum Beispiel auch Auswirkungen auf den Arbeitsplatz haben. Auch die Kosten eines Strafverfahrens sind laut Mendler beachtlich.

Auch "Verbreiten" kann zu Gerichtsverfahren führen

Das "Verbreiten" kann im Übrigen auch dann zu einem Gerichtsverfahren führen, wenn es eigentlich der Aufklärung dienen sollte. So musste sich Anfang März 2018 eine Frau in Landshut vor Gericht verantworten, weil sie ein strafrelevantes Video vom Handy ihrer Nichte auf ihr eigenes überspielt hatte und mit diesem Beweismittel zur Polizei ging. Die Frau kam mit einer Verwarnung davon.

Vermeiden lassen sich (Familien-)Dramen, in dem die Eltern ihre Kinder von Anfang an bei der Nutzung des Smartphones begleiten. "Eine Vertrauensbasis auf beiden Seiten ist ganz wichtig. Eltern müssen ganz klar die Kinder über die Gefahren, die im Internet lauern aufklären, und ihnen verdeutlichen, dass es ihnen wichtig ist, dass weder sie als vor dem Gesetz Verantwortliche, als auch ihre Kinder nicht in problematische Situationen kommen möchten", betont Werner Mendler. Um auf Nummer sicher zu gehen, schade es nicht, die Chat-Verläufe regelmäßig im Blick zu haben und genau hinzuschauen, was die Kinder mit dem Smartphone so treiben.

Polizei Landshut leistet Aufklärungsarbeit

Mitte November 2019 hat die Kripo Landshut niederbayernweit an allen Schule die Plakataktion "Dein Smartphone, Deine Entscheidung" gestartet, die sich speziell an Jugendliche richtet. Dabei macht die Polizei deutlich, dass unter 14-Jährige zwar noch nicht bestraft werden können, aber aufgrund des Besitzes entsprechender Darstellungen eine von mehreren Straftaten begehen. Die direkte Folge: Die entsprechenden Smartphones stellt die Polizei sicher, löscht alle darauf gespeicherten Dateien und zerstört gegebenenfalls die Geräte. "Anschließend wird eine Synchronisation mit dem Cloudspeicher durchgeführt. Die Daten in der Cloud werden mit dem Gerät abgeglichen. Dadurch werden die Daten in der Cloud ebenfalls gelöscht", fügt Werner Mendler hinzu.

Und auch wenn unter 14-Jährige noch nicht strafmündig sind, so bleibt der Vorfall gespeichert. "Sollte sich der Jugendliche später etwas zu Schulden kommen lassen, gilt er als Wiederholungstäter, was sich negativ auf das Strafmaß auswirken kann", betont der Kripo-Chef. Auf der sicheren Seite sei man in jedem Fall, wenn man Dateien mit sexuellen, kinderpornografischen oder brutalen Gewalt-Darstellungen sofort löscht beziehungsweise so schnell wie möglich die Polizei informiert.

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