Im Operationssaal: Dieser Arzt verprügelte einen Kollegen

HNO-Experte (44) rastete aus, weil ihm der Anästhesist ohne Rücksprache einen OP-Termin einfach abgesagt hatte
NÜRNBERG Während eines Eingriffs flogen mitten im Operationssaal die Fäuste! Ein Chirurg (44) war nach kurzem Streit mit dem Anästhesisten (47) derart ausgerastet, dass er ihm mit einem kraftvollen Schwinger K.o. schlug – und einem Krankenpfleger, der dazwischenging, den Ellenbogen in die Rippen stieß. Kampfplatz war eine Beleg-Klinik in Nürnberg. Am Mittwoch war der streitbare Mediziner Hans B.
Der HNO-Experte aus der Nürnberger Südstadt erschien mit zwei Verteidigern (Harald Straßner und Rainer Heimler) zeigte sich zerknirscht und reuig. Er schilderte, dass das Verhältnis zwischen beiden Beleg-Ärzten bereits vor dem Vorfall gestört gewesen sei. Weil der Anästhesist manche Operation nicht richtig vorbereitet habe, sei er vom Angeklagten schon öfters darauf hingewiesen worden, um Komplikationen zu vermeiden.
Schädelprellung, Halswirbelzerrung, Innenzerrung am Knie
Am 10. März dieses Jahres standen beide wieder gemeinsam von früh an am OP-Tisch. Nachdem Hans B. mittags mit einem Eingriff fast fertig war, bat er, den nächsten Patienten vorzubereiten – dessen Nasenscheidewand sollte um 14.15 Uhr gerichtet werden. Nach einigem Herumdrucksen erfuhr der Chirurg von der Krankenschwester, dass der Anästhesist diesen letzten OP-Termin an dem Mittwoch klammheimlich abgesetzt hatte. Mit der Begründung: „Ab 14 Uhr ist Feierabend.“
Der HNO-Arzt geriet in Rage: „Der betroffene Patient hatte seit 6.30 Uhr früh nüchtern gewartet“, empörte er sich vor Gericht. Und dass der Anästhesist nicht zum ersten Mal einen Schlusstermin abgesagt habe. Es war einer zuviel: Nach kurzem Streit versetzte der Chirurg dem Narkotiseur einen Schlag, dass er an die Fliesenwand krachte und sich eine Schädelprellung, eine Halswirbelzerrung und eine Innenzerrung am Knie zuzog und tagelang ausfiel.
Das Opfer musste nicht als Zeuge erscheinen, da Hans B. geständig war. Vergebens bot er dem Narkosearzt eine Entschuldigung an, zahlte ihm aber 7000 Euro Entschädigung, dem Pfleger 2000 Euro.
Der Angeklagte (Einkommen: 6000 Euro netto), der inzwischen nach München zog, wurde zu drei Monaten Bewährung und 3000 Euro Buße verurteilt. „Als Arzt sollte man ein anderes Verhalten zeigen“, mahnte Richterin Heike Klotzbücher, „und an seine Patienten denken.“cis