Im Fahndungsnetz hängen geblieben

Illegale Einreise in rund 20 Fällen verhindert.
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Rosenheim In mehreren Fällen gelang es den Beamten am Wochenende (12./13. März), Einschleusungen zu vereiteln. Rund 20 unerlaubt Eingereiste sind im südlichen Abschnitt der deutsch-österreichischen Grenze im Fahndungsnetz von Bundes- und Landespolizei hängen geblieben. Die Personen, die allesamt keine Aufenthaltsberechtigungen für Deutschland hatten, stammten unter anderem aus der Türkei, dem Irak und Afghanistan.

Am Sonntag kontrollierten Schleierfahnder auf der A 8 an der Anschlussstelle Irschenberg die Insassen eines Pkw mit deutscher Zulassung. Am Steuer saß ein Rumäne, der sich ordnungsgemäß ausweisen konnte. Seine Begleiter, eine 36-jährige Türkin und ihr Sohn im Alter von fünf Jahren, hatten jedoch keine gültigen Visa für Deutschland dabei. Beide befinden sich inzwischen in einer Münchner Aufnahmeinrichtung für Flüchtlinge. Ihr rumänischer Fahrer wurde wegen Beihilfe zur illegalen Einreise angezeigt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München durfte der 52-Jährige die Dienststelle der Bundespolizei in Rosenheim wieder freien Fußes verlassen, allerdings um 800 Euro erleichtert.

Drei türkische Staatsangehörige nahmen Fahnder der Bundespolizei am Samstag ebenfalls auf der A 8 fest. Am Autobahnparkplatz „Im Moos“ stoppten die Beamten das österreichische Taxi. Im Fahrzeuginneren fanden die Bundespolizisten eine Schreckschusspistole und einen Elektroschocker. Der 29-jährige Fahrzeugführer aus Bremen wies sich mit einem türkischen Pass und einer deutschen Niederlassungserlaubnis aus.

Seine „Fahrgäste“ im Alter von 26 und 24 Jahren hatten keine Dokumente dabei, mit welchen sie ihre Aufenthaltsberechtigung im Land hätten nachweisen können. Sie gaben an, den Taxifahrer „rein zufällig“ in Österreich getroffen zu haben. Wenig später gestanden sie ein, dass die organisierte Schleusung aus der Türkei mit einem Lkw rund 3.000 Euro gekostet habe.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnten sie mit einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise im Gepäck einer Aufnahmeeinrichtung in München zugeleitet werden. Der türkische Taxifahrer aus Bremen wird sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Einschleusens von Ausländern verantworten müssen.

 

 

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