Im Beichtstuhl missbraucht: Diese Frau verklagt die Kirche

Cornelia Hüttinger (47) will 75.000 Euro Schmerzensgeld von der Diözese Würzburg: wegen der Untaten eines inzwischen verstorbenen Priesters.
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Sie zieht gegen die Diözese Würzburg vors Landgericht: Das Missbrauchsopfer Cornelia Hüttinger (47) klagt auf Schmerzensgeld.
Gabo Ggentur Focus / dpa report Sie zieht gegen die Diözese Würzburg vors Landgericht: Das Missbrauchsopfer Cornelia Hüttinger (47) klagt auf Schmerzensgeld.

Cornelia Hüttinger (47) will 75.000 Euro Schmerzensgeld von der Diözese Würzburg: wegen der Untaten eines inzwischen verstorbenen Priesters.

WÜRZBURG Die Chancen, dass Cornelia Hüttinger am kommenden Dienstag Rechtsgeschichte schreiben wird, sind gering. Sie hat die katholische Kirche verklagt, von der Diözese Würzburg will sie mindestens 75.000 Euro Schmerzensgeld für sexuellen Missbrauch und Körperverletzung. Jedoch: Die 47-jährige Klägerin ist es, die ihre Vorwürfe nachweisen muss – dass ein Priester sie als Kind bis zum Jahr 1974 mehrmals in der Woche im Beichtstuhl im Würzburger Marienheim missbraucht habe. Acht Jahre lang, bis zur Vergewaltigung.

Der Priester, den sie beschuldigt, ist tot. Zeugen für seine angeblichen Verbrechen gibt es nicht. Die Nonne, die sie immer zur Hauskapelle des Kinderheimes gebracht haben soll – nicht auffindbar. Die Missbrauchsfälle sind bis auf mögliche Vorkommnisse in den letzten fünf Monaten ihrer Kinderheim-Zeit verjährt – nicht gerade die besten Aussichten, diesen Prozess vor dem Würzburger Landgericht zu gewinnen.

Psychologe: Sie ist glaubwürdig

Cornelia Hüttinger erhob die Vorwürfe schon 2002. Damals gewährte die Diözese „aus rein caritativen Motiven finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, einen Hauptschulabschluss nachzuholen“, so die Kirche. Hüttinger indes behauptet, sie hätte dafür eine Schweigeverpflichtung unterschreiben sollen, um den Mund zu halten.

Cornelia Hüttinger hat viel über sich ergehen lassen und unternommen, um den Prozess anzustrengen. So wurde sie psychologisch begutachtet. Ein klinischer Psychologe der katholischen Universität Eichstätt, der im Auftrag der Kirche die Glaubwürdigkeit der Klägerin beurteilt hat, kommt – so das Nachrichtenmagazin Focus – zum Schluss: Cornelia Hüttinger sei glaubwürdig, ihr fehle auffallend die Neigung zu Fabulation, Phantasie und Surrealem. Der Rechtsanwalt der Kirche dagegen ist der Meinung: „Sie kann Wahrheit und Fiktion nicht unterscheiden.“

Cornelia Hüttinger zog ihren Alleingang gegen die Kirche durch und beantragte Prozesskostenhilfe. Das Oberlandesgericht Bamberg hielt die Klage für erfolgversprechend – und stimmte einer Forderung von 75000 Euro zu für Fälle, die sich auf die letzten fünf Monate im Würzburger Heim beziehen würden – alles andere ist verjährt. Ihr Rechtsanwalt Christian Sailer bemühte indes selbst Papst Benedikt: Er hat den Pontifex schriftlich aufgefordert, den Würzburger Bischof dazu zu bewegen, auf die Verjährungsfrist zu verzichten, um alle Fälle ans Tageslicht zu bringen. hr/sw

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