Illegale Welpentransporte: Freistaat Bayern soll Kosten für Tierheime zahlen

Wenn die Polizei Welpen aus illegalen Transporten ins Tierheim bringt, bleibt dieses auf den Kosten sitzen. Das könnte sich jetzt in Teilen ändern.
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Das Foto zeigt zwei Rottweiler-Welpen aus einem illegalen Tiertransport im Tierheim Nürnberg.
dpa Das Foto zeigt zwei Rottweiler-Welpen aus einem illegalen Tiertransport im Tierheim Nürnberg.

München - Ein Erfolg für die Tierschutzheime in Bayern: Wenn ihnen die Polizei Tiere aus illegalem Handel überantwortet, kann sich der Staat nicht aus der finanziellen Verantwortung stehlen. Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg hat jetzt den Freistaat verurteilt, einen Großteil der Kosten für die Versorgung von 25 Hundewelpen durch das Tierheim Schwebheim bei Schweinfurt zu übernehmen.

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Der Präsident des Deutschen Tierschutzbunds, Thomas Schröder, zeigte sich dennoch nicht zufrieden, weil das VG dem Tierschutzverein Schweinfurt, der Träger des Tierheims ist, nur 60 Prozent der geltend gemachten Kosten von knapp 30 000 Euro zugestanden hatte.

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Welpen aus illegalen Tiertransporten

Die 25 Hundewelpen, die im Tierheim Schwebheim versorgt wurden, stammen aus einem illegalen Tiertransport mit 78 Welpen, der im Juli 2013 von der Polizei bei Schweinfurt gestoppt wurde. Die Hunde wurden auf noch fünf weitere Tierheime verteilt.

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180 sichergestellte Hunde in München

Auch in München verursachen durchschnittlich 180 sichergestellte Hunde hohe Mehrkosten, sagt Kristina Berchtold zur AZ. Deswegen werde unter anderem auch das neue Hundehaus gebaut (AZ berichtete). Doch Stadt und Landkreis zahlen dafür "glücklicherweise" eine Pauschale. Berchtold sagt, die Politik solle illegalen Welpenhandel endlich schärfer ahnden.

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Im Schwebheimer Fall waren nahezu alle der aus Tschechien stammenden Welpen von Parasiten befallen und unterernährt. Die Welpen mussten aufgrund der Ansteckungsgefahr in Quarantäne gehalten werden. Eine Zahlung der für den Tierschutzverein anfallenden Kosten lehnte das Landratsamt ab. Der Tierschutzverein hatte daher mit dem Deutschen Tierschutzbund Klage gegen den Freistaat eingereicht und nun im Grundsatz recht erhalten.

Auf die Urteilsbegründung sind die Tierschützer gespannt. Sie wird im Januar bekanntgegeben. Sie wollen eine Erklärung für die Reduzierung ihrer Forderung. Falls zweckgebundene Spenden in Abzug gestellt würden, erwägt der Tierschutzbund Rechtsmittel. Schröder: "Behördliche Aufgaben dürfen nicht durch Spenden finanziert werden."

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