Illegale "Eizellenbank": Fünf Jahre Gefängnis

Hof – Er hat in seiner Klinik eine regelrechte „Eizellenbank“ aufgebaut – mit diesen Worten hat der Vorsitzende Richter des Landgerichts Hof gestern das Urteil gegen einen Kinderwunsch-Arzt aus Bayreuth begründet. Der Mediziner muss fünf Jahre ins Gefängnis und hat drei Jahre Berufsverbot.
Der 57-jährige Arzt hatte Frauen mit Kinderwunsch fremde Eizellen eingesetzt, ohne dass die Spenderinnen davon wussten. In Deutschland ist dieses Prozedere verboten und stellt einen Verstoß gegen das Embryonengesetz dar.
Der Arzt wurde außerdem wegen Steuerhinterziehung und Abrechnungsbetrug verurteilt. Er hatte mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen und Krankenkassen mit fingierten Operationen um rund 300 000 Euro betrogen.
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Der Staatsanwalt warf dem Arzt in seinem Plädoyer „Habsucht und Gier“ vor. Deshalb müssten nun hunderte ehemaliger Patientinnen mit der Ungewissheit leben, ob nicht auch ihre Eizellen befruchtet und von anderen Frauen ausgetragen worden sind.
Wie sich herausstellte, praktizierte der Arzt die „Kinderwunsch-Erfüllung“ im großen Stil. So sagten ehemalige Praxismitarbeiter aus, dass diese sogenannte „Egg-Sharing“-Methode sogar mehrmals im Monat in der Bayreuther Praxis durchgeführt wurde. Die Eizellen seien bis zur Befruchtung tiefgefroren in einem Behälter mit goldenem Aufkleber aufbewahrt worden.
Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal dreieinhalb Jahren gefordert, mit der Begründung, sein Mandant habe den Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch nur helfen wollen.
Das Gericht blieb mit seinem Urteilsspruch somit dazwischen. Der Mediziner selbst hatte bereits zum Prozessauftakt im September ein Geständnis abgelegt. In Seinem Schlusswort gestern betont er, dass er sich seiner Schuld vollkommen bewusst sei und er seine Taten zutiefst bereue. Er sagte: „Ich bin kein schlechter Mensch.