Identitäre Bewegung: Bundesleiter will Waffenlizenz zurück

Ansbach (dpa/lby) - Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wird heute eine Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, zum Entzug seiner Waffenlizenz verhandelt. Er klagt dabei gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie gegen die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheins, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In dem Gericht findet die Verhandlung der Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, gegen Bayern statt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
dpa In dem Gericht findet die Verhandlung der Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, gegen Bayern statt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Ansbach (dpa/lby) - Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach wird heute eine Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, zum Entzug seiner Waffenlizenz verhandelt. Er klagt dabei gegen den Widerruf einer waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie gegen die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheins, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.

Die Identitäre Bewegung wird seit 2016 vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextremistische Organisation beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den Verein im Verfassungsschutzbericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein.

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt hatte bei Altmieks die für eine Lizenz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr als gegeben angesehen. Altmieks klagt deshalb gegen den Freistaat Bayern. Das Verfahren ist zunächst auf einen Tag angesetzt.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.