Hunderte Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen in Bayern

München (dpa/lby) - Zum Start in das frühlingshafte Wochenende haben in Bayern Hunderte Menschen gegen die in der Corona-Krise erlassenen Auflagen verstoßen. Die Polizei meldete in fast allen Regierungsbezirken zahlreiche Einsätze in Zusammenhang mit der seit dem 21.
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Polizisten patroullieren durch eine fast leere Straße. Foto: Peter Kneffel/dpa
dpa Polizisten patroullieren durch eine fast leere Straße. Foto: Peter Kneffel/dpa

München (dpa/lby) - Zum Start in das frühlingshafte Wochenende haben in Bayern Hunderte Menschen gegen die in der Corona-Krise erlassenen Auflagen verstoßen. Die Polizei meldete in fast allen Regierungsbezirken zahlreiche Einsätze in Zusammenhang mit der seit dem 21. März geltenden Ausgangsbeschränkung.

Ein Sprecher der Polizei Oberbayern Nord sagte am Sonntag, die Beamten seien zwischenzeitlich von der Anzahl der Einsätze "überrollt" worden. Weil etwa der erforderliche Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten worden sei, sich Menschen in die Sonne legten oder Grillfeste veranstalteten, rückte die Polizei alleine dort mehr als 150 Mal aus. "Das war absoluter Wahnsinn", sagte der Polizeisprecher.

Auch in der Oberpfalz beschäftigten Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen die Beamten. Hier waren sie gut 140 Mal im Einsatz. In Mittelfranken stand etwa die Hälfte aller Einsätze mit den Ausgangsbeschränkungen in Zusammenhang. "Wir sind von A nach B gefahren", sagte ein Sprecher über den Samstag.

Im südlichen Schwaben war es dagegen ruhiger. "Wir haben Berge und Hütten abgesucht, aber man hat sich an die Verbote gehalten", sagte ein Sprecher der Polizei Schwaben Süd am Sonntag.

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, gelten Ausgangsbeschränkungen für die 13 Millionen Einwohner in Bayern. Das Verlassen der Wohnung ist - zunächst befristet bis einschließlich 3. April - nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber ausdrücklich auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft" - das aber nur alleine oder mit den Menschen, mit denen man in einer Wohnung zusammenlebt. Wer die Regeln nicht einhält - etwa den Mindestabstand von 1,5 Metern - muss mit einem Bußgeld ab 150 Euro rechnen.

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