Hund bei Hitze im Fahrzeug: Feuerwehreinsatz dulden

Wer bei großer Hitze einen Hund im Fahrzeug zurücklässt, muss im Zweifel einen Feuerwehreinsatz zur Befreiung des Tieres dulden - und dessen Folgen tragen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes Fürth bestätigt, indem sie der Berufung einer Hundehalterin keine Aussicht auf Erfolg einräumte, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.
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Feuerwehrauto. Foto: Britta Pedersen/Archivbild
dpa Feuerwehrauto. Foto: Britta Pedersen/Archivbild

Nürnberg - Wer bei großer Hitze einen Hund im Fahrzeug zurücklässt, muss im Zweifel einen Feuerwehreinsatz zur Befreiung des Tieres dulden - und dessen Folgen tragen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichtes Fürth bestätigt, indem sie der Berufung einer Hundehalterin keine Aussicht auf Erfolg einräumte, wie das Oberlandesgericht am Montag mitteilte.

Die Frau hatte ihren Yorkshire-Terrier im August 2018 bei Außentemperaturen um 35 Grad Celsius in einem Wohnmobil zurückgelassen, um am Nachmittag ein Fußballspiel zu besuchen. Ein Passant rief die Polizei.

Diese habe zunächst erfolglos versucht, den Hund über die geöffnete Dachluke zu befreien, musste dann aber die Feuerwehr zu Hilfe holen, um die Tür aufzubrechen. Den durch den Aufbruch entstandenen Schaden in Höhe von 2256 Euro wollte die Tierhalterin von der Stadt Fürth zurückhaben.

Die Frau klagte und argumentierte, es habe keine Gefährdung des Tieres vorgelegen. Der Hund habe über die Dachluken ausreichend Frischluft erhalten, außerdem sei er mit Wasser und Eiswürfeln versorgt gewesen.

Das Gericht in Fürth wies die Klage zurück. Der Feuerwehreinsatz sei schon deswegen rechtmäßig erfolgt, weil es eine Anscheinsgefahr für eine Tierwohlgefährdung gegeben habe. Ein von der Frau gefordertes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob diese Gefährdung tatsächlich vorgelegen habe, sei deshalb nicht nötig (Az.: 4 U 1604/19).

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