Huml: Eltern müssen nicht für Schuluntersuchungen zahlen

München (dpa/lby) - Eltern müssen für Schuleingangsuntersuchungen auch bei Kinderärzten nach Angaben der bayerischen Staatsregierung kein Geld bezahlen. "Klar ist: Wenn durch die Corona-Pandemie das Verfahren zur Schuleingangsuntersuchung geändert wird, darf dies nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Kindern führen, die bereits vorher untersucht wurden und denen keine Kosten dafür entstanden sind", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) telefoniert zu Beginn einer Kabinettssitzung. Foto: /dpa/Archivbild
dpa/Peter Kneffel Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) telefoniert zu Beginn einer Kabinettssitzung. Foto: /dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Eltern müssen für Schuleingangsuntersuchungen auch bei Kinderärzten nach Angaben der bayerischen Staatsregierung kein Geld bezahlen. "Klar ist: Wenn durch die Corona-Pandemie das Verfahren zur Schuleingangsuntersuchung geändert wird, darf dies nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Kindern führen, die bereits vorher untersucht wurden und denen keine Kosten dafür entstanden sind", sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München.

Derzeit ist es etwa in der Landeshauptstadt München gängige Praxis, dass Eltern für die Untersuchung bei Kinderärzten 20 Euro zahlen müssen. Weitere vergleichbare Fälle aus anderen Städten und Gemeinden seien dem Gesundheitsministerium nicht bekannt. Normalerweise werden Schuleingangsuntersuchungen von den Gesundheitsämtern durchgeführt, wegen der Pandemie haben diese derzeit aber keine Kapazitäten dafür. In der Folge werden die Eltern um Untersuchungen bei den Kinderärzten gebeten, welche dafür aber trotz Kritik eine Gebühr verlangen. Die Untersuchung beim Kinderarzt ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.

"Das Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München hat schon in der Vereinbarung mit Münchner Kinderarztpraxen darauf hingewiesen und wird nun für die nötige Klarstellung sorgen. Wir gehen davon aus, dass dann die Erhebung von Kosten durch Praxen von niedergelassenen Ärzten entfallen oder eine andere Regelung gefunden wird", betonte Huml.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.