Hotspots in Bayern sperren Besucher aus - schön - aber Sperrgebiet!

15 Kilometer: Diese Entfernung spielt in Corona-Hotspots jetzt eine besondere Rolle - für die Menschen, die in den betroffenen Gebieten leben, aber auch für Ausflügler, die mancherorts nicht mehr erwünscht sind.
von  Natalie Kettinger
Der Tegernsee gehört zu den Lieblings-Ausflugszielen der Münchner. Anreisen dürfen sie ab morgen jedoch nicht mehr: Der Landkreis Miesbach schließt seine Grenzen.
Der Tegernsee gehört zu den Lieblings-Ausflugszielen der Münchner. Anreisen dürfen sie ab morgen jedoch nicht mehr: Der Landkreis Miesbach schließt seine Grenzen. © imago/Peter Widmann

München - Nun gilt auch im Freistaat die 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots: Beträgt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen mehr als 200, wird der Bewegungsradius der Bewohner einer Region ausgehend von ihrem Wohnort auf diese Kilometerzahl eingeschränkt. Laut Innenministerium waren davon Montag Mittag 28 bayerische Landkreise und kreisfreie Städte betroffen.

Einige Hotspots haben den Spieß zudem umgedreht:
Sie untersagen jetzt "touristische Ausflüge" in ihre Region und sperren auswärtige Besucher damit faktisch aus. "Grenzen dicht" heißt es unter anderem aus den Kreisen Berchtesgadener Land, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Regen und Cham.

Besonders hart für Freiluft-Freunde aus München und dem Umland: Auch im Landratsamt des Kreises Miesbach arbeitet man derzeit an einer entsprechenden Allgemeinverfügung, weil das Gebiet aufgrund eines Covid-19-Ausbruchs in einer Seniorenresidenz in der Nacht zu Montag die kritische Marke überschritten hat. Tritt die Verfügung wie geplant morgen in Kraft, sind Abstecher an den Tegern- oder Schliersee tabu.

"Wollen niemanden aussperren"

Miesbachs Landrat Olaf von Löwis (CSU) hatte sich für diesen Fall schon Ende vergangener Woche mit anderen Landräten besprochen und erklärt: "Wir wollen niemanden aussperren, aber während einer weltweiten Pandemie muss es einfach nicht sein, dass Tausende gleichzeitig zum Rodeln gehen oder zu Skitouren aufbrechen. Ich hoffe, dass jeder sein Handeln nochmal reflektiert, auch unabhängig von rechtlichen Vorgaben."

Ähnliche Töne waren bereits aus dem Kreis Regen zu vernehmen gewesen. Landrätin Rita Röhrl (SPD) hatte am Sonntag auf der Homepage ihres Amtes mitgeteilt: "Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Regen werden untersagt."

Weiter heißt es dort: "Es wäre den einheimischen Bürgern nicht zu vermitteln, dass Menschen aus Regionen wie Regensburg, Landshut oder München zum Wandern, Spazieren oder Skifahren in den Bayerischen Wald kommen könnten, die Menschen aus der Region sich aber an die 15-Kilometer-Begrenzung halten müssen." Eine entsprechende Allgemeinverfügung solle heute in Kraft treten und bis Ende Januar gültig sein.

Mehrere Landkreise in Bayern betroffen

Den höchsten Inzidenz-Wert in Bayern verzeichnete am Montag laut Robert-Koch-Institut der Landkreis Passau mit 341,5, gefolgt von dem Berchtesgadener Land (338,0) und Wunsiedel im Fichtelgebirge (331,7).

Betroffen sind demnach auch die Kreise Kulmbach, Coburg, Kronach, Rottal-Inn, Bayreuth, Roth, Deggendorf, Donau-Ries, Tirschenreuth, Lichtenfels, Cham, Weißenburg-Gunzenhausen, Miesbach, Haßberge, Regen, Freyung-Grafenau, und Dingolfing-Landau. Ebenfalls über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 liegen Coburg, Passau, Landshut, Hof, Fürth, Weiden, Rosenheim sowie Ingolstadt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vergangene Woche beschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zurückzudrängen. Eine Entfernung von mehr als 15 Kilometer vom Wohnort ist in Hotspots dann nur noch erlaubt, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkaufen, nicht aber touristische Tagesausflüge.

Zweifel an Wirksamkeit

Kritiker bezweifeln allerdings die Wirksamkeit der Maßnahme. "Eine 15-Kilometer-Grenze bringt infektiologisch gesehen zunächst keinen Vorteil", sagte etwa Ulrike Protzer, Direktorin des Instituts für Virologie am Helmholtz Zentrum München und Leiterin des Instituts für Virologie der TUM.

"Natürlich erschrecken einen die Bilder von überfüllten Ausflugszielen zunächst", sagte sie gestern. "Aber wenn man die Ansammlung von Menschen vermeiden will, ist es vielleicht doch effizienter, für einzelne Orte gezielt Zugangsbeschränkungen einzuführen, zum Beispiel we

nn die Parkplätze sich füllen die Zugangsstraßen zu sperren, als generell den Bewegungsradius einzuschränken."

Freistaat will an 15-Kilometer-Regel festhalten

Denn dies berge die Gefahr, dass sich in den Ballungsräumen noch mehr Menschen auf engem Raum bewegen müssten, und die innerstädtischen Parks und Grünflächen dann erst recht überfüllt seien. "Und da trifft man dann auch schnell einmal Menschen, die man kennt, und vergisst dabei vielleicht die notwendigen Abstandsregeln."

Der Freistaat will dennoch an der 15-Kilometer-Regel festhalten. Innenminister Joachim Herrmann kündigte verstärkte Kontrollen an, etwa an Wanderer-Parkplätzen in der Voralpenregion oder im Bayerischen Wald.

"Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen", so der CSU-Politiker. Bei einem Verstoß drohe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.

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