Hotels und Gaststätten sollen Versicherungs-Geld bekommen

München (dpa/lby) - Viele bayerische Hotels und Gaststätten sollen in der Corona-Krise Geld aus ihren Betriebsschließungsversicherungen bekommen. Ob diese in der aktuellen Pandemie gelten ist zwar eigentlich strittig, doch die Branchenverbände, das bayerische Wirtschaftsministerium und Versicherungen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, wie das Ministerium am Freitag mitteilte.
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Ein Hotelzimmer. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
dpa Ein Hotelzimmer. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Viele bayerische Hotels und Gaststätten sollen in der Corona-Krise Geld aus ihren Betriebsschließungsversicherungen bekommen. Ob diese in der aktuellen Pandemie gelten ist zwar eigentlich strittig, doch die Branchenverbände, das bayerische Wirtschaftsministerium und Versicherungen haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, wie das Ministerium am Freitag mitteilte. Demnach sollen 10 bis 15 Prozent der vereinbarten Tagessätze ausbezahlt werden.

"Das heutige Ergebnis ist aus Sicht aller Beteiligten eine tragfähige und vernünftige Lösung für beide Branchen", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sprach von einer "ausgewogenen Lösung".

"Eine Ausnahmesituation in Form einer Pandemie wird von vielen Betriebsschließungsversicherungen nicht abgedeckt", erklärte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums, warum nur ein kleiner Teil der Summen ausgezahlt werden soll. "Solche Versicherungen greifen normalerweise, wenn der einzelne Betrieb von einer Schließungsanordnung betroffen ist." Jetzt seien aber alle Betriebe betroffen. Zudem dürften Beherbergungsbetriebe noch Geschäftsreisende unterbringen.

"Angesichts der angespannten betriebswirtschaftlichen Lage vieler Betriebe wäre es äußerst wünschenswert, wenn sich nun weitere Versicherungsunternehmen dieser Empfehlung anschließen würden", sagte Aiwanger. Bislang haben dem Ministerium zufolge Allianz, Versicherungskammer Bayern und die Haftpflichtkasse VVaG zugestimmt.

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