Horror-Mutter: Prozess geplatzt

Angela R. (27) ist schwer an Krebs erkrankt. Das Landgericht sagte alle Termine ab
Helmut Reister |
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Sarah (†3) aus Thalmässing (hier mit ihrem bereits verurteilten Vater) starb einen qualvollen Hungertod.
AZ-Archiv Sarah (†3) aus Thalmässing (hier mit ihrem bereits verurteilten Vater) starb einen qualvollen Hungertod.

NÜRNBERG Der Prozess gegen die Horror-Mutter, die ihre kleine Tochter Sarah (†3) qualvoll verhungern ließ, ist geplatzt! Einem ärztlichen Gutachten zufolge, das die Schwurgerichtskammer in Auftrag gab, ist die an Krebs schwer erkrankte Frau (27) derzeit weder haft- noch verhandlungsfähig. Alle geplanten Verhandlungstermine wurden abgesagt.

Der schlechte Gesundheitszustand von Angela R. aus Thalmässing (Kreis Roth) behinderte die juristische Aufarbeitung von Sarahs Todesumständen von Anfang an. Erst konnte der Haftbefehl gegen sie nicht vollstreckt werden, weil sie im Krankenhaus lag. Dann, im Herbst letzten Jahres, wurde gegen ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Patrick (31) allein verhandelt. Er bekam 13 Jahre Haft wegen Mordes durch Unterlassen aufgebrummt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist aber auch Angela R. maßgeblich für den Hungertod ihrer Tochter mitverantwortlich. Als sich ihr Gesundheitszustand schließlich etwas besserte, kam sie Anfang April sofort vor Gericht.

Mehr als zwei Stunden am Stück konnte gegen Angela R. allerdings nicht verhandelt werden. Auch im Gerichtssaal stand sie unter ärztlicher Beobachtung. Der Zustand der Angeklagten verschlechterte sich trotzdem von Mal zu Mal. Deshalb wurde der Landgerichtsarzt zur Begutachtung eingeschaltet. Er kam zum Ergebnis, dass Angela R. nicht verhandlungsfähig ist. Für deren Anwalt Nils Junge keine Überraschung: „Ich habe damit gerechnet.“

 

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