Horror-Crash: In der Trauer gefangen
FREYUNG - Freispruch für Thomas A.: Er war angeklagt, am Unfall-Tod seiner vier besten Freundinnen schuld gewesen zu sein. Ein Gutachter kann „grobes und fahrlässiges“ Überholen nicht feststellen.
Sie hatten sich auf einen schönen Feierabend gefreut. Doch der 20. April 2009 wurde ihre Todestag. Gymnasiastin Jeanette (19), Friseurin Tanja (17), die angehende Einzelhandelskauffrau Nicole (17) und Bürokauffrau-Azubi Christina (17) starben bei einem Autounfall. Weil Koch Thomas A. (19) den Wagen mit den jungen Frauen „grob und fahrlässig“ überholt haben soll, klagte ihn der Staatsanwalt am Amtsgericht Freyung in Niederbayern wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Thomas A. war mit den Unfallopfern befreundet. Gestern kam es zum Prozess.
Auf der Anklagebank sitzt Thomas S. mit seinen Eltern. Seine Mutter wischt sich immer wieder Tränen aus den Augen, streichelt ihren Sohn tröstend am Arm. „Ein ganz normaler, guter Fahrer“ soll er laut Zeugenaussage eines Freundes sein.
Am Unglückstag waren die vier Freundinnen im grauen Fiat Brava von Jeanette und Thomas A. mit einer damals 13-jährigen Schülerin als Beifahrerin im Suzuki von Waldkirchen in Richtung Freyung aufgebrochen. Sie wollten zu McDonald’s. Es war gegen 19.30 Uhr, als der schreckliche Unfall passierte. „Der Thomas hat gesagt, er müsse dringend auf die Toilette“, erinnerte sich die Beifahrerin gestern weinend im Zeugenstand. Dann „überhol’ doch“, habe sie gesagt.
Die Erinnerung an den Unfall ist für den Angeklagten Thomas A. allgegenwärtig. Er sah im Rückspiegel, wie die vier jungen Frauen starben. Wegen des tragischen Geschehens konnte er sich im Gericht gestern nicht äußern. Dieses sprach ihn von allen Vorwürfen frei. Schließlich könne auch ein Fahrfehler der 19-jährigen Jeanette zu dem verheerenden Unfall geführt haben, so ein Gutachter. Thomas A. ist frei, aber in seiner Trauer gefangen.
H. Denk