Homosexuelle Pfarrer dürfen zusammen im Pfarrhaus leben

Landesbischof Johannes Friedrich gab den Beschluss am Montag bekannt: Homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen mit dem Lebenspartner gemeinsam im Pfarrhaus wohnen. Der Friede in der Gemeinde darf aber nicht gefährdet sein.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Landesbischof Johannes Friedrich gab den Beschluss am Montag bekannt: Homosexuelle Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen mit dem Lebenspartner gemeinsam im Pfarrhaus wohnen. Der Friede in der Gemeinde darf aber nicht gefährdet sein.

In der evangelischen Landeskirche in Bayern dürfen schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen mit ihrem Lebenspartner nun gemeinsam im Pfarrhaus wohnen.

Landesbischof Johannes Friedrich gab den Beschluss des Landeskirchenrats am Montag in München bekannt. Friedrich sagte, die bisherige Regelung sei "nicht konsequent" gewesen. Demnach durften homosexuelle Pfarrer zwar im Gemeindedienst eingesetzt werden, aber nicht zusammen in der Dienstwohnung leben.

Friedrich betonte, Voraussetzung sei in jedem Einzelfall die Einmütigkeit des Landeskirchenrats, des zuständigen Dekans und weiterer Gremien. Die Zustimmung werde nur erteilt, wenn sichergestellt sei, dass der Frieden in der Kirche und der jeweiligen Gemeinde nicht gefährdet werde. Außerdem dürfen nur homosexuelle Paare ins Pfarrhaus einziehen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Schließlich sei bei heterosexuellen Partnern auch die Ehe Voraussetzung.

Friedrich schätzt, dass der Anteil homosexueller Pfarrer in der Landeskirche unter zehn Prozent liegt und damit "nicht höher als bei der Normalbevölkerung ist". Ihm seien in der Landeskirche fünf Paare in eingetragener Partnerschaft bekannt, wobei zwei Pfarrer im Dienst einer Kirchengemeinde sind. In diesen gibt es aber im Unterschied zur Mehrzahl der Gemeinden keine Wohnpflicht für Pfarrer im Pfarrhaus. Ob homosexuelle Paare dort leben dürfen, ist in den Landeskirchen in Deutschland nicht einheitlich geregelt.

Der Landeskirchenrat veröffentlichte den bereits im Juli gefassten Beschluss wenige Tage vor Beginn der Herbsttagung der 108 Synodalen der evangelischen Landeskirche vom 21. bis 25. November in Neu-Ulm. Mehrere Anträge befassen sich mit dem Umgang gleichgeschlechtlich lebenden Pfarrerinnen und Pfarrern. Friedrich sagte, ein neuer Diskussionsprozess zum Thema "Homosexualität und Kirche" sei offensichtlich notwendig.

dapd

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