Hohe Strafe für 21-Jährigen nach Mord und Mordversuchen

München (dpa/lby) - Mord, versuchte Morde, versuchter Totschlag, Vergewaltigungen, Körperverletzungen: Für eine ganze Reihe schwerer Straftaten hat das Landgericht München I am Mittwoch einen 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann solle in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, sagte eine Gerichtssprecherin.
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Mord, versuchte Morde, versuchter Totschlag, Vergewaltigungen, Körperverletzungen: Für eine ganze Reihe schwerer Straftaten hat das Landgericht München I am Mittwoch einen 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann solle in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Nach Ablauf der Strafe solle zudem entschieden werden, ob für den Mann Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun eine Woche Zeit zu entscheiden, ob sie das Urteil akzeptieren oder dagegen vorgehen.

Der Deutsche hatte laut Anklage im Sommer 2018 die 25 Jahre alte Schwester seiner Ex-Freundin in der Münchner Wohnung der Familie mit zahlreichen Messerstichen getötet. Auch die Mutter und den 15-jährigen Bruder habe er angegriffen, beide überlebten schwer verletzt. Der Bruder habe ihm noch das Messer abnehmen und einen Notruf absetzen können. Die Familie war als Nebenkläger in dem Prozess aufgetreten, der wegen eines psychiatrischen Gutachtens teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.

Zu dem Angriff auf die Familie hatte sich der Mann der Anklage zufolge entschlossen, als sich die Freundin von ihm trennen wollte. Zuvor soll er diese mehrfach geschlagen und zweimal vergewaltigt haben. Zudem wurden ihm zahlreiche weitere Taten wie räuberische Erpressung und Bedrohung zur Last gelegt. Auch soll er schon früher versucht haben, einen Bekannten umzubringen, weil dieser der Ex-Partnerin des Angeklagten von dessen Bordellbesuchen erzählt habe.

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