Hohe Steuer für Hunde unzulässig
München - Um in Bad Kohlgrub (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) einen Rottweiler zu halten, muss man reich sein. 2000 Euro Hundesteuer fordert die Gemeinde für Rottweilerhündin Mona (3). Dagegen haben ihre Besitzer Wolfgang (66) und Margit S. (56) geklagt. Denn Hunde, die nicht auf der Gefahrenliste stehen, kosten 75 Euro Hundesteuer. Ein Wesenstest bescheinigt Mona, dass sie nicht aggressiv ist.
Jetzt hat das Gericht in zweiter Instanz den Hundehaltern Recht gegeben: Es sei zwar gerechtfertigt, den Besitz von gefährlichen Hunden durch hohe Gebühren zu erschweren. Allerdings dürfe die Hundesteuer 900 bis 1000 Euro nicht übermäßig übersteigen. Wird das Urteil rechtskräftig, kann das Paar Mona wieder nach Hause holen. Sie mussten Mona wegen der Steuer ins Tierheim geben.
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