Höchste Sicherheitsstufe für den Mädchen-Mörder

Neuburg / Ingolstadt - „Ich habe Angst. Ein Mann in einem grünen Auto verfolgt mich.“ Am 12. Februar 2014 radelt die zwölfjährige Franziska O. von einem Treffen mit ihrer Clique nach Hause. Unterwegs schickt sie eine beunruhigende SMS an zwei Freundinnen. Es sind die letzten Worte der Realschülerin. Wenig später zerrt sie der arbeitslose Bäcker Stefan B. ins Auto, fährt mit ihr an einen Weiher, quält, missbraucht und erschlägt sie mit einem Holzscheit.
Von Montag an steht der Mädchen-Mörder in Ingolstadt vor Gericht.
„Franzi“, wie sie alle nannten, war das einzige Kind eines Ehepaares aus Adelschlag im Kreis Eichstätt. Sie hatte sich am Nachmittag an einer nahen Skate-Anlage mit Freunden verabredet. Auf dem Heimweg lauert ihr Stefan B. in einem gestohlenen Toyota Coupé mit falschen Kennzeichen auf und verschleppt sie an den Rathei-Weiher in Neuburg. Zwei Tage später entdecken Angler dort die Kinder-Leiche.
Am selben Abend gerät Stefan B., der aus einem Nachbarort stammt, in eine Verkehrskontrolle und flüchtet. Nach einer Verfolgungsjagd durch mehrere Landkreise wird er festgenommen – und gesteht den Mord an Franzi.
Bekannte beschreiben Stefan B. als „Unruhestifter“ und „Krawallbruder“. Er sympathisiert mit der NPD, sein Facebook-Profil zieren Bilder voller Blut und Gewalt.
Bei der Polizei ist der Mann, der selbst zwei Kinder mit unterschiedlichen Frauen haben soll, seit langem bekannt: Schlägereien, Diebstahl, Tankbetrug, Fahren ohne Führerschein – und Verbreitung von Kinderpornografie. 2013 muss er deshalb für fünf Monate hinter Gitter. Ende des Jahres wird er aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau entlassen.
Jetzt begeht er ein Verbrechen nach dem anderen: Er sucht im Internet sexuellen Kontakt zu Kindern. Er vergewaltigt eine 21-Jährige und missbraucht eine 13-Jährige – dann ermordet er die kleine Franziska.
Ursprünglich hätte das Verfahren gegen Stefan B. vor dem Ingolstädter Schwurgericht bereits am 19. Januar beginnen sollen. Doch sechs Tage zuvor war der 26-Jährige von seinem Zellengenossen in der JVA Kaisheim mit 17 Stichen verletzt worden. Kindsmörder stehen in der Gefängnishierarchie auf der untersten Stufe und sind nicht selten das Ziel von Angriffen durch Mithäftlinge.
Weil es schon vorher Drohungen gegen Stefan B. gegeben hat, findet der Prozess unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen statt: Zeugen, Zuhörer, Nebenkläger und Reporter werden bei Betreten des Gerichts abgetastet und durchsucht. Alle müssen sich ausweisen. Die Personalien werden in einer Liste notiert. Kommt es während der Verhandlung zu Störungen, sollen die Verursacher so schnell identifiziert werden können.
Das Urteil soll nach 20 Verhandlungstagen am 28. Mai verkündet werden. Zuvor will das Gericht mehr als 100 Zeugen und fast 20 Sachverständige anhören. Nach der Verlesung der Anklageschrift soll Stefan B. bereits am Montag selbst zu Wort kommen.
Dass der Angeklagte aussagt, ist jedoch fraglich. Er hat sich bislang nur ein einziges Mal geäußert: kurz nach der Festnahme. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft und schweigt beharrlich.