Hochzeits- und Geburtstagsfeiern ohne Mundschutz erlaubt

München (dpa/lby) - Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gasthäusern sind wieder ohne Mundschutz und Abstandsregelungen möglich. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums an den bayerischen Hotel- und Gaststättenverband vom Freitag hervor.
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Zwei frisch Vermählte legen nach der kirchlichen Trauung die Hände übereinander. (Symbolbild)
Jörg Carstensen/dpa Zwei frisch Vermählte legen nach der kirchlichen Trauung die Hände übereinander. (Symbolbild)

München (dpa/lby) - Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gasthäusern sind wieder ohne Mundschutz und Abstandsregelungen möglich. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums an den bayerischen Hotel- und Gaststättenverband vom Freitag hervor. Die Lockerung gilt für private Feiern als geschlossene Gesellschaften, sofern keine weiteren Gäste im selben Raum sind. Außerhalb des geschlossenen Bereichs muss allerdings weiter ein Mundschutz getragen werden. Zudem gilt die Obergrenze von 50 Personen im Inneren und 100 im Freien.

"Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Einhaltung des Mindestabstands möglich", heißt es in der Antwort des Ministeriums. "Es wird jedoch empfohlen, die Abstands- und Hygieneregeln soweit wie möglich einzuhalten." Sollte es bei der Veranstaltung Live-Musik geben, gelten für die Musiker abweichende Regeln: Sie müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Gästen einhalten, wenn sie singen oder Blasinstrumente verwenden sind es zwei Meter.

Der Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert begrüßte die Lockerung als "großen Schritt zu mehr Lebensqualität". Zudem zeigte er sich zuversichtlich, dass bald auch Schankwirtschaften wieder öffnen dürfen. "Die Welt um Bayern herum hat gezeigt, dass es geht."

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