Hitlergruß von Bundespolizist: Anwalt ficht Verurteilung an
Rosenheim (dpa/lby) - Nach der Verurteilung eines Bundespolizisten wegen Nazi-Parolen hat der Anwalt des Mannes Rechtsmittel eingelegt. Das teilten die Kanzlei und das Amtsgericht Rosenheim mit.
Das Amtsgericht hatte am vergangenen Freitag den aus der Rosenheimer Gegend stammenden Beamten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass er den Hitlergruß gezeigt und entweder die Worte "Heil Hitler" oder "Sieg Heil" öffentlich gerufen hatte.
Bei dem anderen Beamten aus Norddeutschland ließ sich nach Überzeugung der Richterin ein entsprechendes Verhalten oder eine ähnliche Äußerung nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit feststellen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen beide Verurteilungen Berufung eingelegt. Das Verfahren wird also in eine weitere Runde gehen.
Die Beamten hatten Ende August 2018 den Stammtisch einer Gaststätte besucht und dort getrunken. Zu vorgerückter Stunde, gegen 23.00 Uhr, sollen sich abfällig über Flüchtlinge aus Afrika geäußert haben - so jedenfalls sah es die Staatsanwaltschaft. Die Beamten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Beide hatten zunächst einen Strafbefehl erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Deshalb gab es den Prozess.
Die Bundespolizei verzeichnete in eigenen Reihen in den vergangenen acht Jahren 25 Verdachtsfälle von Rassismus und 36 Verdachtsfälle von Rechtsextremismus, wie das Bundespolizeipräsidium in Potsdam mitteilte. Das mache bei fast 50 000 Beschäftigten eine Quote von etwa 0,12 Prozent seit 2012. Von den insgesamt 61 Verdachtsfällen seien 43 aus der Bundespolizei selbst zur Anzeige gebracht worden.
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