Hitler-Posting und Merkel-Beleidigung: Freisinger verliert Job

Freising - Im vergangenen Oktober verbreitet ein Mann aus dem Landkreis Freising beleidigende Posts via Faceboock. Einmal wollte er Bundeskanzlerin Angela Merkel in einen "Leichensack packen", in einem anderen Post beleidigte er einen Betriebsrat der Firma, in der er beschäftigt war. Unterzeichnet waren seine Botschaften mit "HH", was man als "Heil Hitler" interpretieren könnte. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Sonntag berichtete, handelte sich der Freisinger deswegen eine Anzeige wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen ein. Verurteilt wurde er aber vom Freisinger Landgericht wegen etwas Anderem.
Postings unter Frust und Alkoholeinfluss geschrieben
Als nämlich dem Personalchef des Airline-Caterers am Flughafen vier Screenshots von den Posts vorgelegt wurden und dieser den Angeklagten zu Rede stellte, rechtfertigte er sich mit dem Argument, die Einträge unter Frust und Alkoholeinfluss geschrieben zu haben. Laut dem Personaolchef, der als Zeuge vor Gericht aussagte, wurden die Vorwürfe damals in keinster Weise zurückgewiesen.
Stattdessen fuhr der Angeklagte zur Freisinger Polizei. Dort behauptete er, ein Hacker sei für die Facebook-Posts verantwortlich und erstattete Anzeige wegen unbekannt.
Auch vor dem Freisinger Amtsgericht blieb der Angeklagte bei dieser Version. Demzufolge sei er Clanführer einer geschlossenen Gruppe bei Facebook gewesen, in der er sich, wie er zugab, schon negativ über den Betriebsrat geäußert habe. Ein Unbekannter habe sich allerdings in seinen Account gehackt und die verfälschten Botschaften geschrieben.
"HH" stünde nicht für "Heil Hitler"
Auf die Frage, warum er mit "HH" unterschrieb, antwortete der Angeklagte, dass dies seine Kürzel in der geschlossenen Gruppe seien und nicht für "Heil Hitler" stehe. Der Richter ließ die ursprüngliche Klage wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen fallen, weil solche Kürzel nicht den angeklagten Tatbestand erfüllen.
Weil der Angeklagte, aber nicht zugeben wollte, dass er die Hacker-Version nur erfunden hatte, um einer Kündigung zu entgehen, verurteilte ihn der Richter aber letztlich wegen des Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 2250 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen.
Seinen Job ist er ebenfalls los. Weil sich die Facebook-Beleidigungen gegen den Betriebsrat bezogen sich auf dessen Herkunft. Er sei Ausländer und kein Deutscher. Und überhaupt verbat es sich der Mann, dass jemand seine Seite besucht, der kein Deutscher sei. Der Personalchef erläuterte, dass in seinem Betrieb Menschen aus 63 Nationen tätig seien und solche Äußerungen den Zusammenhalt störten.