Herrmann-Prozess: Neues Gutachten beantragt
AUGSBURG - Im Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann hat am Donnerstag die Verteidigung des Hauptangeklagten ein neues Gutachten zu einem Tonbandgerät beantragt.
Nach Analyse einer Expertin des Landeskriminalamtes (LKA) sind mit dem beim Angeklagten gefundenen Gerät wahrscheinlich die Erpresseranrufe vor 28 Jahren gemacht worden. Dies soll ein Phonetik-Akustik-Sachverständiger nach Absicht der Verteidigung als „falsch“ nachweisen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte dazu, es gebe keine Veranlassung für einen weiteren Gutachter, da die gehörte LKA-Expertin auf ihrem Gebiet die beste in Deutschland sei. Deshalb solle der Antrag der Verteidigung abgelehnt und die LKA-Expertin erneut gehört werden.
Ein Ehepaar steht wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge vor dem Landgericht Augsburg. Der Angeklagte soll Ursula Herrmann im September 1981 entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Das zehnjährige Kind war Stunden nach der Tat in der sargähnlichen Kiste erstickt, war aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden worden. Bei Ursulas Eltern waren in den Tagen nach der Entführung Erpresseranrufe und -briefe mit einer Lösegeldforderung von umgerechnet einer Million Euro eingegangen. Die aus Zeitungsbuchstaben zusammen geschnipselten Erpresserbriefe soll die Ehefrau des Angeklagten verfasst haben. Beide bestreiten seit Prozessbeginn die Tat.
Eine Sachverständige der Rechtsmedizin aus München bestätigte frühere Angaben, dass bei den zehn gefundenen verwertbaren DNA-Spuren im Zusammenhang mit der Entführung von Ursula Herrmann kein Zusammenhang mit möglichen Beschuldigten oder dem Angeklagten hergestellt werden konnte.
dpa
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