Herrmann-Prozess: Keine Hinweise auf anderen Verdächtigen

Drei Zeugen haben im Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann einen früher verdächtigen und mittlerweile verstorbenen Polizeibeamten entlastet.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann.
dpa Sie erstickte qualvoll in einer Kiste: Ursula Herrmann.

AUGSBURG - Drei Zeugen haben im Prozess um die Entführung von Ursula Herrmann einen früher verdächtigen und mittlerweile verstorbenen Polizeibeamten entlastet.

Im Indizienprozess um die Entführung von Ursula Herrmann hat die Vernehmung von weiteren drei Zeugen keinen Hinweis auf einen möglichen anderen Täter gebracht. Alle drei sagten am Dienstag vor dem Landgericht Augsburg aus, dass ein 1996 gestorbener ehemaliger Polizeibeamte nach ihrer Kenntnis nichts mit dem Fall zu tun hatte.

Gegen den Polizisten war im Zusammenhang mit der Entführung ermittelt worden. Sein Auto war am Entführungstag vor 28 Jahren in unmittelbarer Nähe des Tatorts gesehen worden. Frühere Zeugenaussagen hatten ergeben, dass er damals auf der Jagd gewesen haben soll.

Vor Gericht steht ein 59-jähriger Angeklagter mit seiner Ehefrau wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge. Beide bestreiten die Tat. Laut Anklage hatte der Angeklagte im September 1981 das damals zehnjährige Mädchen auf dem Heimweg bei Eching am Ammersee vom Kinderfahrrad gerissen und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt. Ursula war Stunden nach der Tat wegen einer nicht funktionierenden Belüftungsanlage der Kiste erstickt, aber erst 19 Tage später bei einer Polizeisuchaktion gefunden worden. Inzwischen waren bei Ursulas Eltern Erpresserbriefe und -anrufe eingegangen.

Die Briefe mit einer Lösegeldforderung von umgerechnet rund einer Million Euro soll die mitangeklagte Ehefrau des Hauptbeschuldigten aus Zeitungsbuchstaben zusammengeschnipselt haben. Die Erpresseranrufe sollen nach einem Gutachten des Landeskriminalamtes mit einem Tonbandgerät erstellt worden sein, das bei einer Durchsuchung bei dem Angeklagten gefunden worden war. Dieser behauptet aber, das Gerät auf einem Flohmarkt gekauft zu haben. Dafür konnten trotz intensiver Ermittlungen bislang keine Beweise gefunden werden.

dpa

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.