Herrmann-Prozess: „Ich habe keine Zweifel“
MÜNCHEN - Plädoyers im Prozess um die Entführung und den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor dem Landgericht Augsburg: Die Staatsanwältin fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Staatsanwältin Brigitta Baur ist sich sicher: Werner M. ist schuldig am Tod der kleinen Ursula! „Ich habe keinen Zweifel, dass der Angeklagte der Täter ist.“ Die Gesamtschau der Indizien lasse diesen Schluss zu, erklärte sie in ihrem Plädoyer beim Ursula-Herrmann-Prozess. Ihr stärkstes Argument hatte sie sich bis zum Schluss ihres fast vierstündigen Plädoyers aufgehoben: das Tonbandgerät Grundig TK 248, mit dem 1981 laut LKA-Gutachterin die Erpresseranrufe „wahrscheinlich“ produziert worden sein sollen. „Ausschlaggebend ist, dass das beim Angeklagten gefundene Tonbandgerät in der Lage ist, die Tätertonfolge zu produzieren. Ich kann nicht glauben, dass er zufällig an dieses Gerät gekommen ist.“ Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge.
Grausam und kaltblütig soll der 59-Jährige die 1981 zehnjährige Ursula in Eching am Ammersee vom Rad gerissen und in eine im Wald vergrabenen Kiste gesperrt haben. Nur wenige Stunden später war die Zehnjährige erstickt, weil die Belüftung nicht funktionierte. Gefunden wurde ihre Leiche erst 19 Tage später. In der Zwischenzeit waren bei Ursulas Eltern Erpresserbriefe und -anrufe eingegangen. Der Angeklagte bestreitet die Tat.
Für die wegen Beihilfe angeklagte Ehefrau fordert die Staatsanwaltschaft Freispruch. Ihr sei nicht nachzuweisen, dass sie von der Tat gewusst habe.
Staatsanwältin Baur listet hingegen etliche Indizien auf, die für die Schuld von Werner M. sprechen. Etwa die räumliche Nähe des damals in Eching wohnenden Angeklagten und seine handwerklichen Fähigkeiten.
Motiv sei seine extreme Geldnot gewesen. Zeugen berichteten, dass er gesagt habe, er werde bald zu sehr viel Geld kommen. Einmal sei die Rede von zwei Millionen Mark gewesen. Gegen den Angeklagten spreche auch, dass sein Spezl Klaus P. im Februar 1982 seinen Tatbeitrag gestanden habe. Der Mann will das Loch im Wald zwischen Eching und Schondorf gegraben haben. Dabei habe sein Geständnis ein Detailwissen über den Waldboden sowie Größe und Form des Loches offenbart, das seine Mittäterschaft beweise. Später widerrief er sein Mitwissen, doch das kann die Staatsanwältin nicht beirren.
Anders die Familie des Opfers: Michael Herrmann, Bruder des Opfers, sagt zur AZ: „Wir sind nach wie vor nicht überzeugt, dass Werner M. schuldig ist. Aber auch nicht davon, dass er frei gesprochen werden sollte." Zur Situation seiner Familie erklärt er: „Meine Eltern sind sehr angespannt."
Der Strafrahmen bei einem Schuldspruch für Werner M. bewegt sich zwischen zehn Jahren und lebenslang.
Das Urteil wird am 25. März gesprochen.
John Schneider
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