Herrmann: Bayerns Grenzpolizei arbeitet weiter wie bisher

Trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) keine Probleme für die weitere Arbeit der bayerischen Grenzpolizei. "Im Kern ändert das an der Arbeit der Grenzpolizei nichts.
von  dpa
Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern. Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild © dpa

München - Trotz des Urteils des Verfassungsgerichtshofs sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) keine Probleme für die weitere Arbeit der bayerischen Grenzpolizei. "Im Kern ändert das an der Arbeit der Grenzpolizei nichts. Wir können in dem vollen Umfang, wie wir das in den letzten zwei Jahren getan haben, weiterarbeiten", sagte er am Freitag in München. Wie bisher bleibe die unmittelbare Grenzkontrolle Aufgabe des Bundes.

Herrmann betonte, dass die vom Gericht zuvor für nichtig erklärte Vorschrift im Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes nicht für die Einführung der Grenzpolizei vor zwei Jahren neu geschaffen worden sei, vielmehr handele es sich um eine "alte Vorschrift, die schon seit Jahrzehnten besteht". Dass dies nun beanstandet worden sei, liege an einer Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, die erst nach Beschluss des Gesetzes ergangen sei.

Herrmann lobte ausdrücklich die Arbeit der Grenzpolizei als Erfolg, in den vergangenen beiden Jahren seien 67 000 Straftaten, Verkehrsdelikte und weitere Fahndungen von ihr bearbeitet worden. Derzeit würden rund 700 Mitarbeiter in der Schleierfahndung eingesetzt. "Wir werden den Aufbau von insgesamt tausend Beamtinnen und Beamten in den nächsten drei Jahren konsequent fortsetzen. Wir sind davon überzeugt, die Grenzpolizei ist gut und wichtig und richtig", sagte er.

Für Herrmann, die Staatsregierung und auch die CSU-Landtagsfraktion sei das Entscheidende, dass das Gericht die grundsätzliche Einrichtung der Grenzpolizei als verfassungsgemäß eingestuft habe. Damit sei der "Frontalangriff der Grünen" gescheitert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.