Heiße Schlägerei in Diskothek in Murnau - wegen Eiswürfel im Dekolleté
Eine 21-Jährige ist bei einer Showeinlage in einer Disco in Murnau ausgeflippt, weil sie eine Frau aus Jux mit einem Eiswürfel beworfen hat.
Murnau – Normalerweise sind es ja oft angetrunkene Männer, die sich in Clubs nach ein paar Drinks spätabends nicht mehr zu benehmen wissen. In diesem speziellen Fall war es allerdings eine junge Frau, die zum Spaß mit einem Eiswürfel warf und damit am Wochenende eine wüste Schlägerei in einem Club in Murnau auslöste. Getroffen hat der Eiswürfel eine 21-Jährige aus Weilheim, die die Gäste des Clubs mit einer Table-Dance-Nummer unterhielt. Doch offenbar waren nicht alle Zuschauer von der Performance an der Stange begeistert. Aus dem Publikum flog ein Eiswürfel und landete ausgerechnet zwischen den Brüsten der 21-Jährigen.
Die fand den eiskalten Gruß alles andere als witzig. Ihr Zorn richtete sich gegen eine ebenfalls 21-Jährige – eine Bekannte der Tänzerin aus Weilheim. Die Dame mit dem Eiswürfel im Dekolleté stürzte sich sofort auf die vermeintliche Übeltäterin. Mit der Faust schlug sie ihrer Kontrahentin mitten ins Gesicht. Dabei brach beim Opfer ein Scheidezahn ab und die 21-Jährige blutete heftig aus einer Platzwunde an der Oberlippe.
Die prügelnde Tänzerin erwartet eine Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung
Alleine damit hatte Tänzerin schon genug Unheil angerichtet. Doch leider hat die Tänzerin die Falsche erwischt. Die Frau mit dem ausgeschlagenen Zahn und der dicken Lippe ist völlig unschuldig. Den Eiswürfel geworfen hat nämlich eine ganz andere – eine 23-Jährige ebenfalls aus Weilheim.
Die Schlägerin flüchtete aus dem Club. Was ihr allerdings nicht viel gebracht hat, da ihre Personalien dem Besitzer der Disco bekannt sind. Gegen die Tänzerin ermittelt die Polizei nun wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Die völlig grundlos geschlagene 21-Jährige ließ sich im Krankenhaus behandeln. Um ihren abgebrochenen Zahn muss sich ein Spezialist kümmern. Die Eiswürfel-Werferin dürfte dagegen ungeschoren davonkommen. Wobei streng genommen, könnte man juristsich den Wurf mit einem Eiswürfel auch als versuchte gefährliche Körperverletzung werten. Das setzt allerdings voraus, dass jemand daran gedacht hat, die "Tatwaffe" in die Kühlung zu legen.
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