Heimliche Hoeneß-Aufnahmen: Urteil rechtskräftig

Augsburg/München (dpa/lby) - Weil er Uli Hoeneß während der Haftzeit heimlich gefilmt hatte und die Aufnahmen verkaufen wollte, ist ein einstiger Mitinsasse rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München ließ eine Revision des heute 50-Jährigen nicht zu, ein erstinstanzliches Urteil von 14 Monaten Haft ist damit rechtskräftig.
dpa |
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Augsburg/München (dpa/lby) - Weil er Uli Hoeneß während der Haftzeit heimlich gefilmt hatte und die Aufnahmen verkaufen wollte, ist ein einstiger Mitinsasse rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München ließ eine Revision des heute 50-Jährigen nicht zu, ein erstinstanzliches Urteil von 14 Monaten Haft ist damit rechtskräftig.

Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Augsburg, das die Berufung des Angeklagten gegen das erstinstanzliche Urteil vom März 2017 zurückgewiesen hatte. Der Verurteilte bekam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Augsburg am Donnerstag mit.

Der Mann hatte den Präsidenten des deutschen Fußball-Meisters FC Bayern München im Gefängnis in Landsberg am Lech mit einer Kamera in einem Kugelschreiber gefilmt, seine Frau sollte die Aufzeichnungen an Magazine verkaufen. Zu Veröffentlichungen kam es nicht. Die Frau hatte im März 2017 eine vom Amtsgericht Landsberg verhängte Bewährungsstrafe akzeptiert, der Mann schöpfte dagegen zwei Jahre lang alle Rechtsmittel aus.

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