Heimbewohner gefesselt – Freispruch

Keine Freiheitsberaubung, bestätigte das OLG Nürnberg: Der Fall eines freigesprochenen Altenheimleiters muss nicht neu aufgerollt werden
NÜRNBERG Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte den Freispruch des Amtsgerichts Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Leiter des städtischen Sebastianspitals vorgeworfen, die Fesselung eines Heimbewohners ohne erforderliche Genehmigung zugelassen zu haben.
Das Pflegepersonal hatte den Heimbewohner fixiert, um den blinden und demenzkranken Mann mit einer Bauchsonde zu ernähren. Zwar hatte ein Arzt lediglich die Fixierung mit einem Beckengurt empfohlen. Dennoch sei auch die Fesselung an Armen und Beinen rechtens gewesen, da der Heimbewohner sich hätte erwürgen können, urteilte das Gericht.