Heilpraktikerin muss Fünfjährigem Schmerzensgeld zahlen

Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag befasst.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Muss eine Heilpraktikerin einem fünf Jahre alten Jungen Schmerzensgeld zahlen, weil seine Mutter an Krebs starb? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag befasst. Der Vater verlangt insgesamt 170 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld für sein Kind von der Heilpraktikerin seiner Partnerin, weil sie ihr dazu geraten haben soll, auf eine schulmedizinische Verhandlung zu verzichten, obwohl sie an Gebärmutterhalskrebs erkrankt war. Das Landgericht Passau hatte die Klage abgewiesen, gegen das Urteil legte der Kläger Rechtsmittel ein.

"Mit dem Kleinen ans Grab seiner Mama zu gehen", dass sei "natürlich schon eine Hausnummer", sagte der 34 Jahre alte Vater des Jungen vor Beginn der Verhandlung. "Er hat viel mitgemacht." Dennoch gehe es dem Kleinen gut, er sei ein fröhlicher Junge. Aber er frage schon, wo seine Mama sei. Sein Ziel sei es, "dass diese Frau niemanden mehr behandeln darf", sagte er über die Heilpraktikerin. Er wolle "Frauen davor warnen, dass sie sich auf eine Heilpraktikerin einlassen", wenn sie an Krebs erkrankt sind.

Das Gericht entschied am Donnerstag, der Fall sei "noch nicht entscheidungsreif". Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner sprach eindringlich auf die Parteien ein, über einen Vergleich nachzudenken. Sollte der nicht zustande kommen, würde der Prozess sehr langwierig. Beispielsweise müsse ein onkologischer Gynäkologe zu der Frage gehört werden, ob die Frau auch gestorben wäre, wenn sie die Strahlentherapie nicht abgebrochen hätte.

Auch "im Sinne einer Befriedung" wünsche er dem Kläger, dass der Streit nun, fünf Jahre nach dem Tod der Frau, beigelegt werden könne. "Sie führen einen Krieg", sagte Steiner.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.