Heckenschütze verweigert Aussage

Mehrmals soll der angeklagte Anwalt auf arglose Autofahrer gefeuert haben. Ihm wird unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.
ver |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eines der Einschusslöcher an einem Golf.
News5 Eines der Einschusslöcher an einem Golf.

Nürnberg – Ende vergangenen Jahres hat er in Franken Angst und Schrecken verbreitet: der Heckenschütze von Nürnberg. Wahllos feuerte er von seiner Wohnung aus auf Autos, Bäume und Steine – ohne Rücksicht auf Menschen. Seit gestern steht der 50-jährige Anwalt, der als Waffennarr bekannt ist, vor Gericht. Am ersten Prozesstag schweigt er.

Eine Reihe von Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft haben den Heckenschützen-Prozess bereits zu Beginn ins Stocken gebracht.

Die Anklage: Die Anklage wirft dem 50-Jährigen unter anderem versuchten Mord vor. Am 4. November 2014 soll er mit einem Starkluftdruckgewehr zwei Schüsse auf ein Auto abgegeben haben, das zuvor wegen eines Auffahrunfalls auf der Südwesttangente liegen geblieben war.

Weil die Fahrerin sich noch in unmittelbarer Nähe des Autos befand und der Schütze wegen der Dunkelheit nicht ausschließen konnte, Menschen zu treffen, sieht die Staatsanwaltschaft bei beiden Schüssen einen bedingten Tötungsvorsatz. Zudem sei das potenzielle Opfer arglos gewesen, womit die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf begründet.

Der Anwalt schießt auf Schilder, Autos und Bordsteine

 

Der Angeklagte soll immer wieder aus seiner Nürnberger Wohnung heraus Autos in rund 100 Metern Entfernung beschossen haben. Den Tod der Insassen – so der Vorwurf – habe der Rechtsanwalt in Kauf genommen. Außerdem soll er auf Verkehrsschilder, Bordsteine, Autoreifen und parkende Autos in einem angrenzenden Wohngebiet geballert haben.

Kurzer erster Prozesstag: Wenige Stunden nach dem Start wurde der Prozess gegen den 50 Jahre alten Angeschuldigten gestern gleich wieder unterbrochen. Die Anwälte hatten mehrere „schwerwiegende“ Verfahrensfehler beanstandet.

Ihr Mandant sei etwa bei der Festnahme und Vernehmung im Vorfeld seiner Aussagen nicht ausreichend über seine Rechte informiert worden, beklagte die Verteidigung. Auch bei der Zeugenbefragung der Lebensgefährtin sei es zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Zeugen beeinflusst? Die Staatsanwaltschaft brachte den des dreifachen versuchten Mordes bezichtigten Mann mit Hilfe von vier Zetteln in Erklärungsnot. Laut Anklage sind diese, vor wenigen Tagen bei ihm in der Zelle gefundenen Schriftstücke ein Indiz dafür, dass er Zeugen habe beeinflussen wollen. Ob sie als Beweisstücke im Prozess dienen, muss noch entschieden werden.

Der von der Staatsanwaltschaft als Waffennarr beschriebene Angeklagte zeigte bei der Verlesung der Anklage keinerlei Regung. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.