Haus der Kunst schließt Vergleich mit Scientology-Mitglied
München (dpa/lby) - Ein Streit um die Trennung von einem Scientology-Mitglied als Mitarbeiter des Hauses der Kunst ist vor dem Arbeitsgericht München mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die beiden Parteien hätten sich bei einer mündlichen Verhandlung am vergangenen Mittwoch auf einen Vergleich geeinigt, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Freitag mit.
Die Organisation Scientology teilte nach dem Ende Prozesses mit, dass ihrem Mitglied durch einen Vergleich eine Summe von 110 000 Euro zugesprochen werde. Das Haus der Kunst bestätigte eine Abfindung für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit für den Zeitraum seit der Kündigung 2017 bis zum Ende des Verfahrens. Forderungen des ehemaligen Mitarbeiters nach Schadensersatz und Schmerzensgeld habe das Gericht abgelehnt, teilte eine Sprecherin des Hauses der Kunst am Freitag mit. Der laut einem Sprecher von Scientology inzwischen 64 Jahre alte Mann hatte nach seiner Kündigung auf Wiedereinstellung und Abfindung gegen die Münchner Kultureinrichtung geklagt.
Bereits im Jahr 2017 hatte sich das Haus der Kunst von dem Mitarbeiter getrennt, als bekannt geworden war, dass der als Personalverwalter tätige Mann Mitglied von Scientology ist. Er war seit 1995 in dem Münchner Museum als externer Dienstleister beschäftigt. Ein Jahr später trat in Bayern eine Vorschrift in Kraft, wonach Bewerber für den öffentlichen Dienst Angaben zu einer Scientology-Mitgliedschaft machen müssen. Scientology sieht sich selbst als Kirche, wird aber von ihren Kritikern als gefährliche Sekte angesehen. In Bayern wird die Organisation vom Verfassungsschutz beobachtet.
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