Hat ein Schönheits-Chirurg absichtlich gepfuscht?
Der Arzt (76) ließ eine Kompresse im Bauch eines Patienten (30) – und hatte bei dem Eingriff eine Kosmetikerin als OP-Schwester eingesetzt.
WÜRZBURG Dieser Ärztepfusch ist unglaublich! Ein Schönheits-Chirurg muss sich ab heute in Würzburg vor Gericht verantworten, weil er absichtlich eine Wundkompresse im Bauch eines Patienten gelassen haben soll. Der 76-jährige Arzt aus Düsseldorf soll bei der Operation des 30 Jahre alten Mannes im August 2004 zudem eine Kosmetikerin als OP-Schwester eingesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht wirft dem Mediziner Körperverletzung, Betrug und versuchten Betrug in drei Fällen vor. Seit April sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Laut Anklage hatte der Chirurg eine Praxis in Würzburg „Zentrum für ästhetische Medizin“ genannt. Hier operierte er den damals 30-Jährigen wegen Leistenbrüchen und anderer Verletzungen.
Er ließ sich auf die Intensivstation einweisen - um einer Festnahme zu entgehen
Während der OP soll der Arzt die Kosmetikerin, die über keinerlei medizinische Vor- und Ausbildung verfügte, als Schwester eingesetzt haben. Während des Eingriffs soll die Frau den Mediziner darauf hingewiesen haben, dass im Körper des Patienten noch eine Kompresse sei. Laut Staatsanwaltschaft hat der Chirurg die Kompresse dann absichtlich im Bauch des Kranken gelassen und die Wunde vernäht. Das Opfer litt später unter starken Schmerzen – und musste erneut operiert werden.
Der Arzt muss sich außerdem wegen Betrugs verantworten. Denn er soll im März 2005 einen Notarzt veranlasst haben, ihn wegen einer angeblichen Erkrankung in die Intensivstation am Uniklinikum Würzburg einzuweisen. Damit wollte er wahrscheinlich einer Festnahme durch die Polizei entgehen. In der Klinik soll der Arzt angegeben haben, dass er versichert sei. Doch dies stimmte nicht. Bis heute wartet das Klinikum auf die Bezahlung der Behandlungskosten.
Das Urteil wird für übermorgen erwartet. Doch dem Pfusch-Arzt droht weiterer Ärger: Im Februar steht der Angeklagte wegen grober Fehler bei einer Brustvergrößerung erneut vor Gericht.
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