"Harter" Lockdown in Bayern: Der Freistaat zieht die Notbremse

Weil die Corona-Infektionszahlen nicht sinken und die Lage weiter dramatisch ist, gilt ab Mittwoch ein "harter" Lockdown in Bayern. Damit gehen unter anderem neue Regeln einher.
von  AZ/dpa
Nur wenige Passanten sind am letzten Abend vor dem Lockdown auf dem Marienplatz unterwegs.
Nur wenige Passanten sind am letzten Abend vor dem Lockdown auf dem Marienplatz unterwegs. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Bayern zieht die Reißleine: Gut eine Woche vor dem Heiligen Abend bremst der Freistaat das öffentliche Leben mit einem harten Lockdown aus.

Keine Shoppingtouren mehr in proppenvollen Innenstädten, kein Gedrängel in überfüllten Schulbussen, nachts sollen alle möglichst zu Hause bleiben. Mit den drastischen Maßnahmen will die Staatsregierung das grassierende Coronavirus aufhalten. Denn das Gesundheitssystem ächzt unter den vielen Covid-19-Patienten in den Kliniken. Die Behörden sind seit Monaten überlastet und können vielerorts längst nicht mehr alle Kontakte eines Infizierten anrufen.

Neue Corona-Verordnung in Bayern

Als letztes der 16 Bundesländer und auf den allerletzten Drücker veröffentlichte der Freistaat kurz vor Mitternacht die neue Corona-Verordnung, die zunächst bis zum 10. Januar gilt.

Nur an den Weihnachtsfeiertagen soll es Lockerungen geben. Ob Schulen, Kitas, Zoos, Restaurants, Einzelhandel und Co nach den Weihnachtsferien wieder öffnen dürfen, ist ungewiss. Denn wenn die Zahl der Infizierten nicht signifikant sinkt, könnte der Lockdown über den 10. Januar hinaus verlängert werden.

50 Ansteckungen innerhalb einer Woche auf 100.000 Einwohner gilt als Richtwert, ab dem die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte nachzuverfolgen und entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen anzuordnen. In Bayern liegt dieser sogenannte Inzidenzwert derzeit bei mehr als 200.

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Lockdown in Bayern: Viele Geschäfte sind geschlossen

Daher sind von diesem Mittwoch an nun viele Geschäfte zu. Öffnen dürfen lediglich Händler mit Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittelläden, Getränkemärkte, Reformhäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, aber auch Tankstellen, Kfz-Werkstätten oder Reinigungen. Auf Wochenmärkten dürfen nur Lebensmittel verkauft werden.

Wer nicht auf die Schnelle noch einen Termin beim Friseur machen konnte, muss nun mindestens bis zum 11. Januar auf den nächsten Haarschnitt warten. Zu sind neben Friseuren fortan auch Massagepraxen, Kosmetikstudios und Tattoo-Studios. Nur medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physiotherapien oder Podologie, sind möglich.

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Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre

Weiterhin gilt: Wer keinen triftigen Grund wie einen Arztbesuch, Einkaufen oder Arbeiten vorweisen kann, darf tagsüber nicht mehr die eigene Wohnung verlassen. Die Bewegung an der frischen Luft und das Treffen mit einem weiteren Hausstand bleiben erlaubt – insgesamt nicht mehr als fünf Personen, Kinder unter 14 Jahre nicht mit eingerechnet. Und: Zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch aus wenigen triftigen Gründen erlaubt. Bei Verstößen winken saftige Bußgelder.

Am 28. Januar 2020 war in Bayern erstmals eine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt worden. Weil sich danach immer mehr Menschen infizierten, traten am 21. März schon einmal weitreichende Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Peu a peu mussten Geschäfte und Restaurants schließen, Kitas, Schulen, Unis waren dicht, Spielplätze wurden gesperrt, Freizeitsport mit Freunden war tabu.

Im Sommer entspannte sich die Lage. Seit einigen Wochen steigt die Zahl der Infizierten aber deutlich. Am 2. November begann deshalb in Bayern ein Teil-Lockdown, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Doch die Maßnahmen reichten nicht aus, daher nun die drastischeren Einschnitte ins öffentliche Leben.

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