Handyschmuggel in JVA: Strafe für weitere Beteiligte

Würzburg (dpa/lby) - Im dritten Prozess um Handyschmuggel im Würzburger Gefängnis sind ein Häftling und dessen Ehefrau rechtskräftig verurteilt worden. Der 28-Jährige und die 35-Jährige hatten am Mittwoch vorm Landgericht Würzburg zugegeben, einen Justizbeamten mit Geld und Drogen bezahlt zu haben, damit er Handys ins Gefängnis einschleust.
von  dpa
Blick auf das Landgericht in Würzburg. Foto: Daniel Karmann/dpa
Blick auf das Landgericht in Würzburg. Foto: Daniel Karmann/dpa © dpa

Würzburg (dpa/lby) - Im dritten Prozess um Handyschmuggel im Würzburger Gefängnis sind ein Häftling und dessen Ehefrau rechtskräftig verurteilt worden. Der 28-Jährige und die 35-Jährige hatten am Mittwoch vorm Landgericht Würzburg zugegeben, einen Justizbeamten mit Geld und Drogen bezahlt zu haben, damit er Handys ins Gefängnis einschleust. Die Telefone hatten sie zum Teil an andere Häftlinge weiterverkauft. Die mehrmonatigen Strafen wegen Bestechung und Betäubungsmittelhandels sollen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Unklar blieb, ob der Angeklagte, der in Untersuchungshaft war, und seine nicht inhaftierte Frau, die Handys und Bestechungslohn besorgte, den Schmuggel angestoßen haben. Laut dem Angeklagten war im Gefängnis bekannt, dass der Justizbeamte Häftlingen Dinge mitbrachte. Auch der leitende Polizeiermittler vermutete in seiner Zeugenaussage, dass es den Handyhandel schon vorher gab.

Der Justizbeamte war im September erstinstanzlich wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Auch zwei Häftlinge und ein Helfer wurden inzwischen verurteilt, weil sie an Handyhandel und Bestechung mitgewirkt hatten. Gerade in U-Haft gelten Mobiltelefone als heikel, da Gefangene noch während laufender Verfahren Kontakt zu Zeugen oder Mitangeschuldigten aufnehmen könnten.

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