Hallen-Tragödie von Bad Reichenhall vor dem Bundesgerichtshof

KARLSRUHE/BAD REICHENHALL - Die Tragödie um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof: Am Dienstag setzten sich die Karlsruher Richter mit dem Freispruch für einen Gutachter der Halle auseinander.
Etwas mehr als vier Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall setzt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem folgenschweren Unglück auseinander. Die Karlsruher Richter verhandeln am Dienstag, 12. Januar, über den Freispruch des Traunsteiner Landgerichts für einen Gutachter der Halle. Ein weiterer Freispruch gegen einen Architekten ist bereits rechtskräftig, über die Revision gegen die Bewährungsstrafe für einen Bauingenieur muss der BGH noch entscheiden. Das Dach der Halle war am 2. Januar 2006 unter der Schneelast eingestürzt. 15 Menschen kamen ums Leben, sechs weitere wurden schwer verletzt.
Während das Landgericht Traunstein den Dach-Konstrukteur im November 2008 wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilte, sprachen die Richter einen Architekten und den Gutachter frei. Unklar ist, ob der BGH bereits am Tag der mündlichen Verhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft und zahlreicher Nebenkläger entscheidet oder erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Freispruch für den Gutachter, der nun auch den BGH beschäftigt, hatte damals viele Traunsteiner Prozessbeteiligte überrascht. Der Mann hatte der Halle noch drei Jahre vor dem Einsturz einen guten Zustand bescheinigt. Nach Überzeugung der Traunsteiner Richter hatten Zeugen aus der Reichenhaller Stadtverwaltung allerdings ausgesagt, dass der Mann kein Standsicherheitsgutachten, sondern nur eine Kostenschätzung für eine Gebäudesanierung hatte abgeben sollen. Die unterlassene exakte Untersuchung der maroden Dachträger sei nicht ursächlich für den Einsturz der Eissporthalle gewesen, hatte die Kammer argumentiert.