Hallen-Einsturz Bad Reichenhall: Ein Witwer gibt nicht auf

Bad Reichenhall - Fünf Jahre nach dem Hallen-Einsturz in Reichenhall droht ein Hinterbliebener der Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige.
Es ist nicht nur ein einfacher Jahrestag. Es ist der Tag, an dem der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Fall des Einsturzes der Eissporthalle von Bad Reichenhall verjährt. 15 Menschen (zwölf Kinder und drei Mütter) starben damals, 34 wurden verletzt, weil das Hallendach die Schneelast nicht trug und zusammenbrach.
Robert Schromm (45) verlor am 2. Januar 2006 seine Frau Michaela (†38), seine Tochter Ricarda (9) verlor ihre Mutter.
Schromm ist wütend über die juristische Aufarbeitung des Unglücks. Er droht der Staatsanwaltschaft Traunstein jetzt mit einer Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt. Die habe niemanden aus der Stadtverwaltung ins Visier genommen. Für Schromm sitzen dort die wahren Schuldigen. Die Ermittlungsbehörde habe „alles getan, um sie zu decken“.
Am Sonntag wird Schromm an die Stelle gehen, an der seine Frau starb und seine Tochter verletzt wurde. „Irgendetwas werde ich machen“, sagt Schromm. „Vielleicht werde ich mit Kerzen symbolisch Licht ins Dunkel bringen oder mit einer anderen Aktion ausdrücken, dass bei der Schuldfrage etwas zum Himmel stinkt.“
Auch Dagmar und Robert Schmidbauer wollen zur Unglücksstelle kommen. Die beiden verloren ihre Töchter Marina († 8) und Christina († 11). Andere würden ihre Kinder heranwachsen sehen. „Uns bleibt nur noch, ans Grab unserer Kinder zu gehen.“
Das Landgericht Traunstein hat 2008 lediglich den Ingenieur (68), der das Dach konstruierte, zu 18 Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Ein Architekt (65) und ein Ingenieur (56) wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Im Herbst 2010 erklärt die Staatsanwaltschaft dann, dass sie darüber hinaus kein Verfahren gegen Hochbau- oder Stadtbaumitarbeiter einleiten wird.
Schromm ließ sich nicht beirren, wendete sich ans Justizministerium. Eine Sackgasse. „Wir haben die Beschwerde bekommen“, erklärt Sprecherin Anja Kesting, „und vor Weihnachten an den Generalstaatsanwalt weitergeleitet“.
Die Suche nach den Schuldigen geht dennoch weiter. Den Freispruch des 56-Jährigen hat der Bundesgerichtshof kassiert. Das Verfahren wird neu aufgerollt. „Schromm und seine Tochter werden wieder als Nebenkläger auftreten“, sagt Anwalt Michael Thilo. Der Schmerz der Familie über Michaelas Tod kennt keine Verjährung.
John Schneider