Haftstrafe für Schwarzarbeit in der Pflegebranche

Regensburg/Hof (dpa/lby) - Der Betreiber eines mobilen Pflegedienstes aus der Nähe von Hof ist wegen Sozialversicherungsbetruges zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin erhielt vor dem Amtsgericht Hof eine 20-monatige Bewährungsstrafe, wie das Hauptzollamt Regensburg am Montag mitteilte.
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Briefkasten und Haupteingang von Landgericht und Amtsgericht in Hof. Foto: Matthias Merz/dpa
dpa Briefkasten und Haupteingang von Landgericht und Amtsgericht in Hof. Foto: Matthias Merz/dpa

Regensburg/Hof (dpa/lby) - Der Betreiber eines mobilen Pflegedienstes aus der Nähe von Hof ist wegen Sozialversicherungsbetruges zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Seine Lebensgefährtin erhielt vor dem Amtsgericht Hof eine 20-monatige Bewährungsstrafe, wie das Hauptzollamt Regensburg am Montag mitteilte. Dessen Finanzkontrolleure hatten demnach die Schwarzarbeit aufgedeckt. Den Sozialkassen entstand ein Schaden in Höhe von mehr als 150 000 Euro.

Nach Überzeugung des Gerichtes hatte das Unternehmerpaar über mehrere Jahre hinweg die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß - den Bruttolöhnen entsprechend - bei den Sozialkassen angemeldet. Auf diese Weise zahlten sie nicht die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Darüber hinaus gewährten die Unternehmer auch keinen Pflegemindestlohn, weswegen sie ein Bußgeld in Höhe von 20 000 Euro zahlen müssen.

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